80/ZPS/2/12_BSP Neuenackerweg
Nutzungsplan · Grellingen
Dokument
- Nummer
- 1476
- Art
- Nutzungsplan
- Unterart
- Zonenplan
- Gemeinde
- Grellingen
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 26.10.2021
- In Kraft seit
- 26.10.2021
Karte
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 2021-1476
vom 26. Oktober 2021
Gemeinde Grellingen, Bau- und Strassenlinienplan «Neuenackerweg»
1.
Erläuterungen
A. Die Einwohnergemeindeversammlung Grellingen hat am 19. Januar 2021 den Bau- und Strassenlinienplan «Neuenackerweg» beschlossen. Es handelt sich dabei um die Festlegung kommunaler Strassenlinien und Strassenbaulinien entlang des Neuenackerwegs. B. Die gesetzlich vorgeschriebene Verständigungsverhandlung führte zum Rückzug der Einsprache von . C. Mit Schreiben vom 26. Juli 2021 unterbreitet der Gemeinderat Grellingen den oben genannten Planungsbeschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. 2.
Kommunikation und Bulletintext
Ganzen Text zeigen
Angabe der Kommunikationsmassnahmen: ☐
Medienkonferenz
☐
Medienmitteilung
☒
Kurzmitteilung Regierungsbulletin Dienstag (RB Di)
☐
Kurzmitteilung Regierungsbulletin Mittwoch (RB Mi)
☐
keine Kommunikation gemäss IDG (mit Begründung)
Angabe des Textes für das Regierungsbulletin/Begründung keine Kommunikation gemäss IDG: 13 /BUD
Genehmigung Gemeindebeschluss Der Regierungsrat hat den von der Einwohnergemeindeversammlung Grellingen am 19. Januar 2021 beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan «Neuenackerweg» genehmigt.
3.
Beschluss
://:
1. Der von der Einwohnergemeindeversammlung Grellingen am 19. Januar 2021 beschlossene Bau- und Strassenlinienplan «Neuenackerweg» wird gestützt auf § 2 RBG genehmigt und damit verbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 80/BSP/27/0 (Bau- und Strassenlinienplan «Neuenackerweg») und 80/ZPS/2/12 (Mutation zum Zonenplan Siedlung sowie zum Lärmempfindlichkeitsstufenplan) versehenen Exemplare der Pläne. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: – Gemeinderat Grellingen, 4203 Grellingen – Jermann Ingenieure + Geometer AG, Arlesheim ([email protected]) – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – VGD, Amt für Wald beider Basel ([email protected]) – BUD, Bereich Infrastruktur und Mobilität ([email protected]) – BUD, Bereich Baubewilligung ([email protected]) – BUD, Bereich Raumplanung ([email protected]) – Bau- und Umweltschutzdirektion
Die Landschreiberin:
RRB Nr. 2021-1476 vom 26. Oktober 2021
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