GEWR QP 40/QP/36/0 Quartierplan Im Oristal
Gewässerraum · Liestal
Dokument
- Nummer
- 1063
- Art
- Gewässerraum
- Unterart
- Gewässerraum
- Gemeinde
- Liestal
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 28.06.2022
- In Kraft seit
- 28.06.2022
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Liestal mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Dateien
RRB_1063_20220628.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 2022-1063
vom 28. Juni 2022
Stadt Liestal, Quartierplanvorschriften «Im Oristal»
1.
Erläuterungen
1.1. Der Einwohnerrat Liestal hat am 22. Dezember 2021 die Quartierplanvorschriften «Im Oristal» beschlossen. Sie bestehen aus dem Quartierplanreglement und dem verbindlichen Quartierplan. Die Quartierplanung umfasst die Parzelle Nr. 606 mit einer Gesamtfläche von 13’709 m2. Als zulässige Nutzung sind 17’500 m2 BGF festgelegt. Die bisherigen Nutzungszonen des Quartierplanareals (Gewerbezone G1, Gewerbezone G2, Grünzone, Sichtschutzpflanzgürtel und Uferschutzzone) werden aufgehoben. 1.2. Einsprachen sind keine eingereicht worden und die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. 1.3. Mit Schreiben vom 29. April 2022 unterbreitet der Stadtrat Liestal die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Der allseitig unterzeichnete und beurkundete Quartierplanvertrag, als Genehmigungsvoraussetzung gemäss § 43 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), wurde der instruierenden Dienststelle (Amt für Raumplanung) zugestellt. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Im Übrigen ist zu bemerken, dass die Umsetzung des Quartierplans mit dem Erneuerungsprojekt «Oristalstrasse» (Tiefbauamt, Strassenkreis 2) zu koordinieren ist. 2.
Kommunikation und Bulletintext
Ganzen Text zeigen
Angabe der Kommunikationsmassnahmen: ☐
Medienkonferenz
☐
Medienmitteilung
☒
Kurzmitteilung Regierungsbulletin Dienstag (RB Di)
☐
Kurzmitteilung Regierungsbulletin Mittwoch (RB Mi)
☐
keine Kommunikation gemäss IDG (mit Begründung)
Angabe des Textes für das Regierungsbulletin/Begründung keine Kommunikation gemäss IDG: 29 /BUD
Genehmigung Gemeindebeschluss Der Regierungsrat hat die vom Einwohnerrat Liestal am 22. Dezember 2021 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Im Oristal» genehmigt.
3.
Beschluss
://:
1. Die vom Einwohnerrat Liestal am 22. Dezember 2021 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Im Oristal» werden gestützt auf § 2 RBG genehmigt und damit verbindlich erklärt.
2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 40/QP/36/0, 40/ZPS/2/14 (Quartierplan, Mutation zum Zonenplan Siedlung), 40/QR/36/0 und 40/LES/1/13 (Quartierplanreglement, Mutation zum Lärm-Empfindlichkeitsstufenplan) versehenen Exemplare des Plans und des Reglements. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: – Stadtrat Liestal, 4410 Liestal – Stierli + Ruggli Ingenieure + Raumplaner AG ([email protected]) – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – Bau- und Umweltschutzdirektion, Bauinspektorat ([email protected]) – Bau- und Umweltschutzdirektion, Amt für Raumplanung ([email protected]) – Bau- und Umweltschutzdirektion
Die Landschreiberin:
RRB Nr. 2022-1063 vom 28. Juni 2022
2/2