GEWR QP 40/QP/36/0 Quartierplan Im Oristal

Gewässerraum · Liestal

Dokument

Nummer
1063
Art
Gewässerraum
Unterart
Gewässerraum
Gemeinde
Liestal
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
28.06.2022
In Kraft seit
28.06.2022

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Liestal mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Dateien

RRB_1063_20220628.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2022-1063

vom 28. Juni 2022

Stadt Liestal, Quartierplanvorschriften «Im Oristal»

1.

Erläuterungen

1.1. Der Einwohnerrat Liestal hat am 22. Dezember 2021 die Quartierplanvorschriften «Im Oristal» beschlossen. Sie bestehen aus dem Quartierplanreglement und dem verbindlichen Quartierplan. Die Quartierplanung umfasst die Parzelle Nr. 606 mit einer Gesamtfläche von 13’709 m2. Als zulässige Nutzung sind 17’500 m2 BGF festgelegt. Die bisherigen Nutzungszonen des Quartierplanareals (Gewerbezone G1, Gewerbezone G2, Grünzone, Sichtschutzpflanzgürtel und Uferschutzzone) werden aufgehoben. 1.2. Einsprachen sind keine eingereicht worden und die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. 1.3. Mit Schreiben vom 29. April 2022 unterbreitet der Stadtrat Liestal die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Der allseitig unterzeichnete und beurkundete Quartierplanvertrag, als Genehmigungsvoraussetzung gemäss § 43 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), wurde der instruierenden Dienststelle (Amt für Raumplanung) zugestellt. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Im Übrigen ist zu bemerken, dass die Umsetzung des Quartierplans mit dem Erneuerungsprojekt «Oristalstrasse» (Tiefbauamt, Strassenkreis 2) zu koordinieren ist. 2.

Kommunikation und Bulletintext

Ganzen Text zeigen

Angabe der Kommunikationsmassnahmen: ☐

Medienkonferenz

☐

Medienmitteilung

☒

Kurzmitteilung Regierungsbulletin Dienstag (RB Di)

☐

Kurzmitteilung Regierungsbulletin Mittwoch (RB Mi)

☐

keine Kommunikation gemäss IDG (mit Begründung)

Angabe des Textes für das Regierungsbulletin/Begründung keine Kommunikation gemäss IDG: 29 /BUD

Genehmigung Gemeindebeschluss Der Regierungsrat hat die vom Einwohnerrat Liestal am 22. Dezember 2021 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Im Oristal» genehmigt.

3.

Beschluss

://:

1. Die vom Einwohnerrat Liestal am 22. Dezember 2021 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Im Oristal» werden gestützt auf § 2 RBG genehmigt und damit verbindlich erklärt.

2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 40/QP/36/0, 40/ZPS/2/14 (Quartierplan, Mutation zum Zonenplan Siedlung), 40/QR/36/0 und 40/LES/1/13 (Quartierplanreglement, Mutation zum Lärm-Empfindlichkeitsstufenplan) versehenen Exemplare des Plans und des Reglements. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: – Stadtrat Liestal, 4410 Liestal – Stierli + Ruggli Ingenieure + Raumplaner AG ([email protected]) – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – Bau- und Umweltschutzdirektion, Bauinspektorat ([email protected]) – Bau- und Umweltschutzdirektion, Amt für Raumplanung ([email protected]) – Bau- und Umweltschutzdirektion

Die Landschreiberin:

RRB Nr. 2022-1063 vom 28. Juni 2022

2/2