49/BSP/9/0_Bau- und Strassenlinienplan Blatt 2: Lehmatt

Baulinien · Oltingen

Dokument

Nummer
2894
Art
Baulinien
Unterart
Baulinien
Gemeinde
Oltingen
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
23.11.1993
In Kraft seit
23.11.1993

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kanton Basel-Landschaft

Nr. 2894 vom 23. November 1993

Gemeinde Oltingen, Bau- und Strassenlinienplan "Lehmatt" (Blatt2)

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Oltingen hat am 27. Mai 1993 den Bau- und Strassenlinienplan Lehmatt (Blatt 2) beschlossen.

B. Einsprachen sind keine eingegangen.

c Das auf Antrag des Gemeinderates Oltingen (Schreiben vom 9. November 1993) durchgeführte Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass sowohl die Rechtmässigkeitskontrolle als auch die Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung zu keinen Beanstandungen Anlass gibt. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

Aufgrund dieses Prüfungsergebnisses und gestützt auf $ 3 Absatz 2 BauG beschliesst der Regierungsrat folgendes:

Ganzen Text zeigen

://: 1. Der von der Einwohnergemeindeversammlung Oltingen am 27. Mai 1993 beschlossene Bau- und Strassenlinienplan "Lehmatt" (Blatt 2) wird genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 49/BSP/9/0O versehenen Exemplare des Planes.

3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler:

Gemeinderat Oltingen, 4494 Oltingen Ingenieure + Geometer AG, Rohner, Jermann + Partner, Winterhalde 41, 4451 Wintersingen Kreisgeometerbüro Sissach, Ebenrainweg 1, 4450 Sissach

Landeskanzlei (Publikation)

Vermessungsamt

Tiefbauamt

Bauinspektorat

Amt für Orts- und Regionalplanung (6)

Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der Landschreiber: