64/eBS/8/0_Waldbaulinienplan Parz. 397

Waldabstandslinien · Tenniken

Dokument

Nummer
2895
Art
Waldabstandslinien
Gemeinde
Tenniken
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
31.08.1971
In Kraft seit
31.08.1971

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Tenniken mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

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Text

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3.69 - 50000

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kantons Basel-Landschaft 2895 31, August 1971

10. Mai 1971 dem Waldbaı

dem Bau- und Strassenlinie

6) Z iv}

B. Die öffentli 18 Juni 1gestatt. SIE Nr. 21’ vom 27. Mai 1971 bek

Ganzen Text zeigen

ä ion on Die betroffenen Grundi 19

un wurden mit eingeschriebenem Brief von 17.

Waläbaulinienplan, Postquittung) bzw. persönlich (Plan a benachrichti Einsprächen gingen nicht ein,

Mit Schreiben vom 14. August 1971 ersucht der Gemeinderat

gung der beiden Pläne. Für Einzel-

=

Tenniken um die Genchmig heiten wird auf die Akten und auf die nachfolgenden Erwägungen

gierungsrat zieht in Er

ung:

1

Die Gemeinden sind gestützt auf $ 4 in Verbindung mit den $8$ 27, 85, 86, 92 und 94 des kantonalen Baugesetzes von 25. Juni 1967 befugt, im Interesse der baulichen Ent icklung Bau- und Strassenli aufzustellen.

yemäss $ 3 des Baugesetzes bedürfen die Bauvo)

arunter fallen auch die Bau- und Stras-

a des Regierungsrates. Die

e Genehmi gsentscheid vorausgehende Prüfung ist dabei auf ei-

@ E

ne Rechtn tskontrolle und eine Ermessenskontrolle aus

Gründen der Regionalplanung’ beschränkt. ILIo

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Gesichts punkte des

hat die Prüfung folgend ergeben: 1. Rechtmässigkeitskontrolle

Sowohl formell-rechtlich wie materiell-rechtlich konnte

kein Verstoss gegen die Vorschriften der Gemeinde, des Kantons

A STLEnN.

‚rolle aus Gründen der Regionalplanung

sind ebenfalls keine Einwendung

n hat

c©

ı//: 2. Die Winwohnergemeindeversammlung Teani am 20. Mai 1971 dem Weldt Er, 397" und dem Bau-

estimnt. Gestützt auf $ 3

"Parzelle

"Bisnachtweg" zu Absatz 2 des kantonalen Baugesetzes vom 15. Juni

7

Gamit

1967 werden die beiden Pläne genet

allgeneinverbindlich erklärt, 2% Tassgebond sind die mit den Invenbarnummern 64 3/9/0 (Bisnschtwee) 4 versehenen Situations pläne,

3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses sind gestützt auf $ 23 des Geschäftsreglementes für den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Mitteilung an Gemeinderat; Tenniken (4)

Ingenieurbüro N, Blattner, Rischofsteinweg 15, Sissach

Kroisczeometerbilro Sissach, Wührenweg 28, Sissach

Landeskanzlei Baupolizeiant (2) Vermessungsamt (?) » Tiefbauant (3) Kantonsforstaut (3)

Planungsamt (4) Baudirektion (2)

der 2, Landschreiber:

OA