64/eBS/8/0_Waldbaulinienplan Parz. 397
Waldabstandslinien · Tenniken
Dokument
- Nummer
- 2895
- Art
- Waldabstandslinien
- Gemeinde
- Tenniken
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 31.08.1971
- In Kraft seit
- 31.08.1971
Karte
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3.69 - 50000
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates
des Kantons Basel-Landschaft 2895 31, August 1971
10. Mai 1971 dem Waldbaı
dem Bau- und Strassenlinie
6) Z iv}
B. Die öffentli 18 Juni 1gestatt. SIE Nr. 21’ vom 27. Mai 1971 bek
Ganzen Text zeigen
ä ion on Die betroffenen Grundi 19
un wurden mit eingeschriebenem Brief von 17.
Waläbaulinienplan, Postquittung) bzw. persönlich (Plan a benachrichti Einsprächen gingen nicht ein,
Mit Schreiben vom 14. August 1971 ersucht der Gemeinderat
gung der beiden Pläne. Für Einzel-
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Tenniken um die Genchmig heiten wird auf die Akten und auf die nachfolgenden Erwägungen
gierungsrat zieht in Er
ung:
1
Die Gemeinden sind gestützt auf $ 4 in Verbindung mit den $8$ 27, 85, 86, 92 und 94 des kantonalen Baugesetzes von 25. Juni 1967 befugt, im Interesse der baulichen Ent icklung Bau- und Strassenli aufzustellen.
yemäss $ 3 des Baugesetzes bedürfen die Bauvo)
arunter fallen auch die Bau- und Stras-
a des Regierungsrates. Die
e Genehmi gsentscheid vorausgehende Prüfung ist dabei auf ei-
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ne Rechtn tskontrolle und eine Ermessenskontrolle aus
Gründen der Regionalplanung’ beschränkt. ILIo
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Gesichts punkte des
hat die Prüfung folgend ergeben: 1. Rechtmässigkeitskontrolle
Sowohl formell-rechtlich wie materiell-rechtlich konnte
kein Verstoss gegen die Vorschriften der Gemeinde, des Kantons
A STLEnN.
‚rolle aus Gründen der Regionalplanung
sind ebenfalls keine Einwendung
n hat
c©
ı//: 2. Die Winwohnergemeindeversammlung Teani am 20. Mai 1971 dem Weldt Er, 397" und dem Bau-
estimnt. Gestützt auf $ 3
"Parzelle
"Bisnachtweg" zu Absatz 2 des kantonalen Baugesetzes vom 15. Juni
7
Gamit
1967 werden die beiden Pläne genet
allgeneinverbindlich erklärt, 2% Tassgebond sind die mit den Invenbarnummern 64 3/9/0 (Bisnschtwee) 4 versehenen Situations pläne,
3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses sind gestützt auf $ 23 des Geschäftsreglementes für den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Mitteilung an Gemeinderat; Tenniken (4)
Ingenieurbüro N, Blattner, Rischofsteinweg 15, Sissach
Kroisczeometerbilro Sissach, Wührenweg 28, Sissach
Landeskanzlei Baupolizeiant (2) Vermessungsamt (?) » Tiefbauant (3) Kantonsforstaut (3)
Planungsamt (4) Baudirektion (2)
der 2, Landschreiber:
OA