66/BSP/14/0_Baulinienplan Im Grien

Baulinien · Thürnen

Dokument

Nummer
1448
Art
Baulinien
Unterart
Baulinien
Gemeinde
Thürnen
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
11.09.2012
In Kraft seit
11.09.2012

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 1448

vom 11. September 2012

Gemeinde Thürnen, Baulinienplan "Im Grien" A. Der Gemeinderat Thürnen hat gestützt auf § 35 Absatz 3 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 am 25. Juni 2012 den Baulinienplan "Im Grien" beschlossen. Es handelt sich dabei um die Festlegung einer Strassenbaulinie, mit der eine standortbedingte landwirtschaftliche Baute ermöglicht werden soll. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 24. August 2012 unterbreitet der Gemeinderat Thürnen den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 RBG vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:

1. Der vom Gemeinderat Thürnen am 25. Juni 2012 beschlossene Baulinienplan "Im Grien" wird genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 66/BSP/14/0 (Baulinienplan "Im Grien") versehenen Exemplare des Planes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler:  Gemeinderat Thürnen, 4441 Thürnen  Stierli + Ruggli, Ingenieure und Raumplaner, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen  Landeskanzlei (Publikation)  Amt für Raumplanung (4)  Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der Landschreiber: A . Achermann

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