BP 014 Missionsstrasse

Bebauungsplan · Basel · Aufgehoben am 26.11.2020

Dokument

Art
Bebauungsplan
Gemeinde
Basel
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GRB
Beschlossen
10.06.1943
Aufgehoben
26.11.2020

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Text

Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

730.150

BP 14 14 Basel Missionsstrasse / Schönbeinstrasse / Mittlere Strasse GRB vom 10. Juni 1943 1. 2. Der Grosse Rat beschliesst ferner aufgrund von § 8 des Hochbautengesetzes, die folgenden speziellen Bauvorschriften: 1

In dem Gebiet, das gemäss Plan Nr. 4484 den Zonen 4 und 3 neu zugewiesen wird, dürfen die Wandund Firsthöhen die im Plan Nr. 4484 eingetragenen Koten nicht überschreiten (diese beschränken die Wandhöhe auf 13,10 m an der Missionsstrasse, auf 10,70 - 12,50 m an der Schönbeinstrasse und auf 12,50 - 13,50 m an der Mittleren Strasse; die Firsthöhe auf 17,60 m an der Missionsstrasse, auf 15,20 - 17 m an der Schönbeinstrasse und auf 17 - 18 m an der Mittleren Strasse).

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Das zuständige Departement wird ermächtigt, Abweichungen von den Bauvorschriften zuzulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption der Bebauung nicht beeinträchtigt wird. 1) 4 Der Regierungsrat wird ermächtigt, als Ausnahme von diesen Vorschriften in Anwendung von § 154a des Hochbautengesetzes 2) für ein von der Baukommission und der Stadtbildkommission genehmigtes Neubauprojekt des Pflegeheims der Adullam-Stiftung auf der Liegenschaft Mittlere Strasse 15 die Erstellung eines fünften Vollgeschosses zu bewilligen. 3) 3. Dieser Beschluss ist zu publizieren; er wird, weil dringlicher Natur, dem Referendum entzogen.

1) 2) 3)

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Ziff. 2 Abs. 3 in der Fassung der Verordnung vom 21. 8. 1990 (wirksam seit 30. 8. 1990). § 154a des Hochbautengesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 10. 5. 1962. Ziff. 2 Abs. 4 eingefügt durch GRB vom 15. 12. 1955.

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