BP 017 Gundeldingerrain

Bebauungsplan · Basel · Aufgehoben am 26.11.2020

Dokument

Art
Bebauungsplan
Gemeinde
Basel
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GRB
Beschlossen
01.03.1945
Aufgehoben
26.11.2020

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Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

730.150

BP 17 17 Basel Gundeldingerrain GRB vom 1. März 1945 1 2

Der Grosse Rat setzt ferner gemäss § 8 des Hochbautengesetzes für das durch den Bebauungsplan Nr. 4336 des Amtes für Kantons- und Stadtplanung 1 : 1ʼ000 vom 12. Dezember 1942 erschlossene Gebiet die folgenden speziellen Bauvorschriften fest: 1. Zur Erreichung einer einheitlichen Überbauung des südlich des Gundeldingerrains und der alten Hauensteinstrasse gelegenen Areals soll a) die Bebauung den Nord-Süd gerichteten Strassen folgen; b) die Dachneigung überall grösser als 25° sein, jedoch 35° nicht überschreiten; c) zwischen den Punkten A, B, C kein Bauteil irgendwelcher Art die Höhenkote 350 m ü/Meer überschreiten. 2. Das zuständige Departement wird ermächtigt, Abweichungen von den Bauvorschriften zuzulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption der Bebauung nicht beeinträchtigt wird. 1)

Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.

1)

Abs. 2 Ziff. 2 in der Fassung der Verordnung vom 21. 8. 1990 (wirksam seit 30. 8. 1990).

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BP 17