10111 - BSW-Linienplan Schmiedgasse
Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen
Dokument
- Art
- Bau-, Strassen- und Weglinien
- Gemeinde
- Riehen
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde Riehen
- Genehmigt durch
- GdRB
- Beschlossen
- 04.02.1992
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Riehen mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Dateien
BeschlussIn neuem Tab öffnen
Text
Beschluss
G
E
M
E
I
N
D
E
Ganzen Text zeigen
R
I
E
H
E
N
Beschluss des GEMEINDERATES RIEHEN vom 4. Februar 1992
RIEHEN, BahnhofStrasse, neue Bau- und Strassenlinien; Plangenehmigunqsbeschluss ://: 1. Gestützt auf die §§ 8 und 12 des Strassengesetzes wird der Baulinienplan Nr. 10111 der Gemeinde Riehen für die neuen Bau- und Strassenlinien der Bahnhof strasse (Parzellen A 113.3, A 289.1 und A 577.9) und für die Anpassung der Strassenlinie der Schmiedgasse genehmigt. Die auf dem gleichen Plan gelb punktierten Bau- und Strassenlinien werden aufgehoben. 2. Die Bahnhofstrasse ist wie bisher eine Hauptstrasse (Hauptstrasse im Sinne des Strassengesetzes, nicht in bezug auf die Verkehrsbedeutung). Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publi zieren und den betroffenen Liegenschaftseigentümern zu zustellen.
GEMEINDERAT RIEHEN Der Präsident Der Gemeindeverwalter
G. Kaufmann
113.1.5 30^00 12.86 MDR
Dr. A. Grotsch
Genehmigung
ro
Beschluss des Regierungsrates
<cK <2E e
136s
des Kantons Basel-Stadt vom 07.04.1992
920322
Riehen, BahnhofStrasse, neue Bau- und Strassenlinien; Plangenehmigungsbeschluss BER BD vom 27.03.1992 BRF Gemeinde Riehen vom 12.02.1992
Geht an: BD Gemeinde Riehen
Ganzen Text zeigen
//:
Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 4. Februar 1992 genehmigte Baulinienplan Nr. 10111 betreffend neue Bau- und Strassenlinien für die Bahnhof Strasse den Vorschriften des Bundes und des Kantons entspricht.
Der St«atsschre!b»r
/