PZ Schanzenstrasse / Spitalstrasse
Planungszone · Basel · Aufgehoben am 01.12.2021
Dokument
- Art
- Planungszone
- Gemeinde
- Basel
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Planungsamt Basel-Stadt
- Genehmigt durch
- FSB
- In Kraft seit
- 08.03.2021
- Aufgehoben
- 01.12.2021
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Text
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Städtebau & Architektur Arealentwicklung und Nutzungsplanung
Öffentliche Planauflage Zonenänderung, Änderung des Wohnanteils und Änderung der Bau- und Strassenlinien im Bereich Spitalstrasse, Schanzenstrasse und St. JohannsVorstadt Parzelle 214 der Sektion I des Grundbuches der Stadt Basel Die Liegenschaften an der Schanzenstrasse 7-15 und Spitalstrasse 32 liegen aufgrund eines Strassenverbreiterungsprojektes aus dem Jahr 1969 heute zu grossen Teilen ausserhalb der Bauzone. Die zwischenzeitlich überarbeitete Verkehrsplanung im Bereich der Schanzenstrasse zeigt, dass die Strassenverbreiterung nicht mehr notwendig ist. Die Bau- und Strassenlinie entlang der Schanzenstrasse soll angepasst und die städtebaulich unbefriedigende Situation geklärt und langfristig verbessert werden. Gleichzeitig soll die zonen- und planungsrechtliche Situation für die Parzelle Nr. 214 bereinigt und neu festgesetzt werden. Die Spital-Pharmazie («Rossetti-Bau») soll der Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse (NöI) und die bestehenden Liegenschaften entlang der Schanzenstrasse 7-13 neu der Zone 6 zugewiesen werden. Die Eckliegenschaft Spitalstrasse 32 bzw. Schanzenstrasse 15 soll durch ein Forschungsgebäude für das Botnar Research Centre for Child Health (BRCCH) ersetzt werden und erfordert ebenfalls eine Zuweisung in die Zone NöI. Vom Montag, 8. März 2021 bis am Freitag, 16. April 2021 liegt folgender Entwurf öffentlich auf: -
Zonenänderungsplan Änderung des Wohnanteils Linienänderungsplan
Mit der Planauflage wird gemäss § 116 Abs. 2 des Bau- und Planungsgesetz auch eine Planungszone begründet. Die Dokumente können werktags von 8:00 bis 12:15 und von 13:15 bis 17:00 im Foyer des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, sowie unter www.planungsamt.bs.ch eingesehen werden. Telefonische Anfragen werden in dieser Zeit unter der Telefonnummer 061 267 92 25 entgegengenommen. Einsprachen der Berechtigten und Anregungen der interessierten Öffentlichkeit zu den Entwürfen oder zur Planungszone sind bis am Freitag, 16. April 2021 schriftlich und begründet bei Städtebau & Architektur, Dufourstrasse 40/50, 4001 Basel, einzureichen.