BP 033 St. Alban-Vorstadt
Bebauungsplan · Basel
Dokument
- Art
- Bebauungsplan
- Gemeinde
- Basel
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Planungsamt Basel-Stadt
- Genehmigt durch
- GRB
- Beschlossen
- 20.11.1947
Karte
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Text
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
33 Basel St. Alban-Vorstadt / St. Alban-Graben / Dufourstrasse GRB vom 20. November 1947 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag seiner Kommission, beschliesst: 1. 2. 3. 4. Der Grosse Rat erlässt ferner aufgrund von § 8 des Hochbautengesetzes die folgenden speziellen Bauvorschriften: a) Die im Plan 5686 mit den Buchstaben a, b, c, d, e, f, g, h bezeichneten Flächen dürfen nur eingeschossig überbaut werden. b) Die Seitenwände des Hauptgebäudes auf Parzelle 1360 sind als Fassaden auszubilden. c) Die Traufhöhe eines Neubaues auf Parzelle 1219 darf diejenige des Nachbargebäudes Dufourstrasse 25 nicht übersteigen, und es ist die nördliche Giebelseite als Fassade auszubilden. 1) d) Das zuständige Departement wird ermächtigt, Abweichungen von den Bauvorschriften zuzulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption der Bebauung nicht beeinträchtigt wird.
Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.
1)
Ziff. 4 lit. d in der Fassung der Verordnung vom 21. 8. 1990 (wirksam seit 30. 8. 1990).
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