Neubau Einkaufszentrum Stücki
Naturersatzflächen · Basel-Stadt
Dokument
- Nummer
- BBG-Nr. 9009478
- Art
- Naturersatzflächen
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- Stadtgärtnerei
- Genehmigt durch
- FSB
- Beschlossen
- 19.04.2007
- In Kraft seit
- 19.04.2007
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2007-04-19_ENT_9009478_OEREB.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Baudepartement des Kantons Basel-Stadt
Bauinspektorat
Rittergasse 4, CH-4001 Basel Telefon +41 61 267 92 00 Telefax +41 61 267 60 40 E-Mail [email protected]
Bau-Entscheid Nr. BBG 9'009'478 vom 19. April 2007 <m1>
Adresse <\m1>
Basel, Hochbergerstr. 68 Basel, Hochbergerstr. 70 Basel, Badenstr. 1 Basel, Badenstr. 3 Basel, Badenstr. 5
Sekt
Parz
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Gesuchsteller Grundeigentümer Verantwortliche Fachperson Objekt
Neubau Einkaufszentrum "Stücki", Hotel und Büro mit Autoeinstellhalle, Baumfällungen und Ersatzpflanzungen
Eingabedatum Publikationsdatum
10. Oktober 2006 18. Oktober 2006
Bau-Entscheid Nr. BBG 9'009'478 vom 19. April 2007
Einsprachefrist bis
17. November 2006
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Bauinspektorat
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Abnahmeinstanzen
AUE-Energie / Energie AUE-Energie / Heizungs- und Tankanlagen AUE-Gewässer / Abwasser und Abfall AUE-Gewässer / Altlasten AUE-Gewässer / Grundwasser AUE-Gewässer / Liegenschaftsentwässerung Allmendverwaltung Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Lärmschutz Amt für Wirtschaft und Arbeit Archäologische Bodenforschung Baukontrolleur Feuerpolizei Hochbau- und Planungsamt, Hauptabteilung Planung Industrielle Werke Basel, Elektrizität Kontrollstelle für Chemie- und Biosicherheit Lebensmittelinspektorat Lufthygieneamt beider Basel Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Dienste / Kundenzentrum, Bewilligungsbüro Stadtbildkommission Stadtgärtnerei Tiefbauamt Abteilung Nationalstrassen Tiefbauamt Abteilung Verkehrsbauten / Erhaltungsplanung Tiefbauamt Abteilung Verkehrsbauten/Baulinien und Landerwerb Verkehrsabteilung der Kantonspolizei, Verkehrstechnik
Entscheid
Das Baubegehren wird unter dem Vorbehalt der nachfolgenden Bedingungen und Auflagen vorbehältlich der Zustimmung durch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) bewilligt.
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Stadtgärtnerei
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Allgemein
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63. Im Rahmen der UVP wurden Auflagen zu Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen erstellt, welche zum Grossteil in die vorliegende Planung miteingeflossen sind (Umgebungsgestaltung, Pflanzenartenwahl, Aufbau des Substrates für die Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Pflegekonzept). Grundsätzlich sind die Aussenflächen nach Bebauungsplan Nr. 175 Industrieareal Stückfärberei/Hochbergerstrasse, Badenstrasse, Neuhausstrasse vom 15.03.06 gemäss einem ökologischen Konzept standortheimisch zu begrünen. Die vorgesehenen Massnahmen werden wie folgt ergänzt: 64. Das Areal befindet sich im weiteren Baumschutzgebiet, in dem Bäume ab 90 cm Stammumfang (ca. 30 cm Durchmesser), einen Meter über dem Boden gemessen, geschützt sind (§ 4 BaumG). Es wird beabsichtigt, mehrere Bäume, hauptsächlich entlang der Hochbergerstrasse zu erhalten. Aufgrund der notwendigen Anpassungen (neue Belagsflächen, Niveau) wird der Schutz dieser Bäume schwierig sein. Vor Baubeginn ist dem Bauinspektorat als Bestandteil der Bauakten ein Baumschutzkonzept für die geschützten Bäume zur Beurteilung und Genehmigung einzureichen. In diesem ist detailliert aufzuzeigen, mit welchen Schutzmassnahmen der Erhalt der Bäume gesichert werden kann. Das Baumschutzkonzept ist von einem ausgewiesenen Baumpflegespezialisten zu erstellen. Sollte sich bei der Erstellung der Baumschutzkonzeptes erweisen, dass einzelne Bäume aufgrund der vorgesehenen Baumassnahmen nicht erhalten werden können, ist ein nachträgliches Fällgesuch beim Bauinspektorat einzureichen und zu publizieren. 65. Zur Realisierung des Bauvorhabens dürfen gemäss Baumbestandesplan und Fällgesuch vom 09.10.2006 (PlanNr. 1628_BE2_Gbest_G500_01 vom 09.10.06) folgende Bäume gefällt werden (BaumG §6): Nr. 1 - 103 sowie Nr. 104-117 gemäss Baumbestandesplan (PlanNr. siehe oben) Für die zu fällenden Bäume sind die im Baumbestandesplan (PlanNr. siehe oben) aufgeführten Ersatzpflanzungen vorzunehmen. (BaumG § 9). Da mehr Baumpflanzungen als gefordert geplant sind, ist in einem detaillierten Bepflanzungsplan in Zusammenarbeit mit der Stadtgärtnerei klar zu definieren, welche Bäume von der Pflanzung an unter Schutz stehen (BaumG § 12). Es sind mindestens 80 Bäume als geschützte Ersatzpflanzungen auszuweisen. Davon sind mindestens 35 Bäume an der Badenstrasse vorzusehen. Zur Baumartenwahl ist folgendes zu bemerken: Bei den Baumarten ´Ailanthus altissima´ und ´Robinia pseudoacacia´ handelt es sich um neophytische Gehölzarten, welche von der Freisetzungsverordnung des Bundes (Inkrafttreten voraussichtlich bis Mitte 2007) verboten werden. Dies hat zur Folge, dass diese Baumarten nicht gepflanzt werden dürfen. Für diese Pflanzen sind im überarbeiteten Bepflanzungsplan Alternativen vor Bauvollendung vorzuschlagen (z.B. Populus alba, Salix x rubens, Salix eleagnos, Salix purpurea). Die verfügten Ersatzbäume stehen von der Pflanzung an unter Baumschutz (BaumG § 12).
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66. Vor Baubeginn ist in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz ein detaillierter Bepflanzungsplan zur Beurteilung und Genehmigung einzureichen, in welchem auch die von der Pflanzung an unter Schutz stehenden Ersatzpflanzungen ausgewiesen sind. 67. Um die Ausbreitung von spontan aufkommenden neophyten Gehölzen in den offenen Kiesflächen zu vermeiden, ist hier eine regelmässige Pflege unvermeidlich. Das Pflegekonzept ist entsprechend zu ergänzen und vor Beginn der Bauarbeiten dem Bauinspektorat als Bestandteil der Baugesuchsunterlagen einzureichen. Ein Herbizideinsatz ist auf der gesamten Fläche und auf den Dächern untersagt. 68. Die Kiesflächen sind bereits zu Beginn nach Angaben der Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz anzusäen. 69. Für die weitere Planung und Ausführung ist ein biologischer Baubegleiter beizuziehen. Vor Beginn der Bauarbeiten ist zusammen mit der zuständigen Fachperson, dem biologischen Baubegleiter und der Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz ein Termin zu vereinbaren. 70. Gemäss UVP ist der Versiegelungsgrad des unverbauten Bodens möglichst klein zu halten und für den Eingangsbereich ein sickerfähiger Bodenbelag zu wählen. Die Asphaltfläche ist durch einen versickerungsfähigen Belag zu ersetzen. 71. Die Gestaltung der Dachflächen in der vorgesehenen Form (unterschiedliche Schichtdicken des Bodenmateriales und Verwendung von verschiedenen Zusammensetzungen der ´Basler Mischung´) wird grundsätzlich begrüsst. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass sich die Artenzusammensetzung in der vorgesehenen Form aufgrund des Extremstandortes und des extensiven Pflegeaufwandes auch kurzfristig nicht halten wird. Dies gilt insbesondere auch für die gewählten Weidenarten, bei welchen es sich zum Grossteil um alpine oder nordische Arten handelt. Wir empfehlen bei der definitiven Artenwahl die Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz (Tel 061 267 67 29). Auf ein mineralisches Substrat ist zu verzichten. Die Auswahl des Substrates ist in Absprache mit der Fachstelle Dachbegrünung in Wädenswil ( ) und der Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz zu treffen. 72. Die vorgesehenen grossflächigen Glasfassaden stellen ein grosses Gefahrenpotential für Vögel dar (Kollision). In Absprache mit der Fachstelle für Vogelfragen (Tel. 061 271 92 83) sind die Massnahmen aufzuzeigen, welche verhindern, dass die Fassaden zu Fallen für Vögel werden (NLG § 3, 5, 9, JagdG Art. 7). Ein detaillierter Massnahmenkatalog ist der Stadtgärtnerei zur Begutachtung und Genehmigung vor Beginn der Bauarbeiten einzureichen. Mit der Fachstelle für Vogelfragen (Tel. 061 271 92 83) ist abzuklären, ob Nistmöglichkeiten, insbesondere für Mauersegler, eingerichtet werden können (NLG § 3, 5, 9 ). 73. Der Umgebungsplan ist vor Baubeginn nach den oben genannten Kriterien zu überarbeiten und zur Begutachtung und Genehmigung einzureichen. 74. Eine Nachkontrolle ist durch den Gesuchsteller bei der Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz anzumelden, wenn die Umgebungsgestaltung fertiggestellt und das Dach etwas bewachsen ist. 75. Aufkommende Gehölze auf den Dächern sind partiell bis zu einer Höhe von 1m zu tolerieren. 76. In Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz sind vor Baubeginn Massnahmen zur Optimierung der Erreichbarkeit der Ersatzflächen auf den Bau-Entscheid Nr. BBG 9'009'478 vom 19. April 2007
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Dächern für flugunfähige Tiere (z.B. Heuschrecken und Reptilien) aufzuzeigen und zu realisieren.
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