BP 047 Steinenbachgässlein Ostseite

Bebauungsplan · Basel

Dokument

Art
Bebauungsplan
Gemeinde
Basel
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GRB
Beschlossen
29.06.1950

Karte

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Text

Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

730.150

47 Basel Steinenvorstadt / Steinenbachgässlein: Ostseite GRB vom 29. Juni 1950 1

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates und aufgrund von § 8 des Hochbautengesetzes beschliesst, dass die Wandhöhe der Fassaden der Bauten auf der Ostseite des Steinenbachgässleins das Mass des Baulinienabstandes um höchstens 4 m überschreiten darf. 2 Das zuständige Departement wird ermächtigt, Abweichungen von dieser Bauvorschrift zuzulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption der Bebauung nicht beeinträchtigt wird. 1)

Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.

1)

Abs. 2 in der Fassung der Verordnung vom 21. 8. 1990 (wirksam seit 30. 8. 1990).

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