BP 047 Steinenbachgässlein Ostseite
Bebauungsplan · Basel
Dokument
- Art
- Bebauungsplan
- Gemeinde
- Basel
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Planungsamt Basel-Stadt
- Genehmigt durch
- GRB
- Beschlossen
- 29.06.1950
Karte
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Text
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
47 Basel Steinenvorstadt / Steinenbachgässlein: Ostseite GRB vom 29. Juni 1950 1
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates und aufgrund von § 8 des Hochbautengesetzes beschliesst, dass die Wandhöhe der Fassaden der Bauten auf der Ostseite des Steinenbachgässleins das Mass des Baulinienabstandes um höchstens 4 m überschreiten darf. 2 Das zuständige Departement wird ermächtigt, Abweichungen von dieser Bauvorschrift zuzulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption der Bebauung nicht beeinträchtigt wird. 1)
Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.
1)
Abs. 2 in der Fassung der Verordnung vom 21. 8. 1990 (wirksam seit 30. 8. 1990).
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