BP 053 Milchsuppenfeld
Bebauungsplan · Basel
Dokument
- Art
- Bebauungsplan
- Gemeinde
- Basel
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Planungsamt Basel-Stadt
- Genehmigt durch
- GRB
- Beschlossen
- 21.10.1954
Karte
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Text
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
53 Basel Milchsuppenfeld, vorderes / Luzernerring / Lachenstrasse / Flughafenstrasse / Friedmattweglein GRB vom 21. Oktober 1954
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Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates, genehmigt den Bebauungsplan Nr. 7024 vom 15. Juli 1954 für das Gebiet des vordern Milchsuppenfeldes. 2 Er erlässt ferner, gestützt auf § 8 des Hochbautengesetzes, die folgenden speziellen Bauvorschriften: 1. Für die Bebauung des Gebietes zwischen Luzernerring - Lachenstrasse - Flugplatzstrasse 1). Bei der Milchsuppe-Promenade 2) zum Luzernerring ist der Plan Nr. 7024 vom 15. Juli 1954 verbindlich. Es dürfen nur die in diesem Plan eingezeichneten Bauten erstellt werden. 2. Die zulässige Wandhöhe wird in Zone 5a auf höchstens 14 m, in der Zone 3 auf höchstens 10 m beschränkt. 3. Die erdgeschossigen Zwischenbauten dürfen höchstens eine Wandhöhe von 4 m und eine Gesamthöhe von 5 m aufweisen. 3) 4. Das zuständige Departement wird ermächtigt, Abweichungen von den Bauvorschriften zuzulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption der Bebauung nicht beeinträchtigt wird.
Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.
1) Abs. 2 Ziff. 2: Heute Flughafenstrasse.
2) Abs. 2 Ziff. 2: Heute Friedmattweglein. 3)
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Abs. 2 Ziff. 4 in der Fassung der Verordnung vom 21. 8. 1990 (wirksam seit 30. 8. 1990).
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