BP 057 Gellertfeld
Bebauungsplan · Basel
Dokument
- Art
- Bebauungsplan
- Gemeinde
- Basel
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Planungsamt Basel-Stadt
- Genehmigt durch
- GRB
- Beschlossen
- 26.05.1955
Karte
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Text
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
57 Basel Gellertfeld / Karl Jaspers-Allee / Eisenbahnlinie (Liestalerstrasse) / Gellertstrasse / St. Alban-Ring GRB vom 26. Mai 1955 1
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates, stimmt dem Überbauungsvorschlag der Christoph Merian-Stiftung für das Gellertfeld gemäss Situationsplan 1 : 500 vom Februar / April 1955 grundsätzlich zu, hebt den Grossratsbeschluss vom 23. März 1950 betreffend den Erlass spezieller Bauvorschriften für das Land der Christoph Merian-Stiftung zwischen der Gellertstrasse und der Hardstrasse 1) auf und ermächtigt das zuständige Departement, gestützt auf § 8 des Hochbautengesetzes, im Gellertfeld zwischen der Hardstrasse 1), der Liestalerstrasse 2), der Gellertstrasse und dem St. Alban-Ring aus besonderen städtebaulichen Erwägungen ausnahmsweise eine grössere Gebäudehöhe und Geschosszahl zu bewilligen, sofern dadurch die auf die Gesamtüberbauung bezogene Ausnützungsziffer Bruttonutzfläche aller Geschosse Bauland und Strassenanteil 6 m nicht grösser ist als diejenige einer zonenmässigen Überbauung.3) 2 Unter diesen Voraussetzungen können auch Abweichungen vom Überbauungsvorschlag der Grundeigentümerin bewilligt werden.
Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.
1) Heute: Karl Jaspers-Allee. 2) Heute: Eisenbahnlinie. 3)
Abs. 1 in der Fassung der Verordnung vom 21. 8. 1990 (wirksam seit 30. 8. 1990).
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