St. Johann Rheinböschung
Inventar der geschützten Naturobjekte · Basel-Stadt
Dokument
- Nummer
- P962655
- Art
- Inventar der geschützten Naturobjekte
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- Stadtgärtnerei
- Genehmigt durch
- RRB
- Beschlossen
- 25.06.1996
- In Kraft seit
- 25.06.1996
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Text
It Beschluss des Regierungsrates 23/55 des Kantons Basel-Stadt vom 25.06.1996
962655
Unterschutzstellung des Erdbockkäfer-Lebensraums in der Böschung des St. Johann-Rheinwegs
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1. Der Magerrasen als Lebensraum der Erdbockkäfer an der Uferböschung des St. Johann-Rheinwegs im Abschnitt vom Rheinbad St. Johann bis zur St. Johann-Fähre, Teile der Allmend-Parzellen Nrn.
9125, 9260 und 9269, wird, gestützt auf § 6 Abs. 1 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 25. Januar 1995, unter
Naturschutz gestellt. 2. Die Pflege der Böschung ist primär auf die Einhaltung und Förderung der Erdbockkäferpopulation auszurichten. Das Gras Aufrechte Trespe ist in seinem Bestand zu fördern, eine stärkere Beschaffung und das Aufkommen von Gehölzen in der Böschung ist zu verhindern. 3. Das Baudepartement wird beauftragt, den Schutzstatus im Grundbuch anmerken zu lassen.
4. Dieser Beschluss ist zu publizieren.
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