St. Johann Rheinböschung

Inventar der geschützten Naturobjekte · Basel-Stadt

Dokument

Nummer
P962655
Art
Inventar der geschützten Naturobjekte
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Kanton
Genehmigt durch
RRB
Beschlossen
25.06.1996
In Kraft seit
25.06.1996

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Text

It Beschluss des Regierungsrates 23/55 des Kantons Basel-Stadt vom 25.06.1996

962655

Unterschutzstellung des Erdbockkäfer-Lebensraums in der Böschung des St. Johann-Rheinwegs

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1. Der Magerrasen als Lebensraum der Erdbockkäfer an der Uferböschung des St. Johann-Rheinwegs im Abschnitt vom Rheinbad St. Johann bis zur St. Johann-Fähre, Teile der Allmend-Parzellen Nrn.

9125, 9260 und 9269, wird, gestützt auf § 6 Abs. 1 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 25. Januar 1995, unter

Naturschutz gestellt. 2. Die Pflege der Böschung ist primär auf die Einhaltung und Förderung der Erdbockkäferpopulation auszurichten. Das Gras Aufrechte Trespe ist in seinem Bestand zu fördern, eine stärkere Beschaffung und das Aufkommen von Gehölzen in der Böschung ist zu verhindern. 3. Das Baudepartement wird beauftragt, den Schutzstatus im Grundbuch anmerken zu lassen.

4. Dieser Beschluss ist zu publizieren.

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