10225 - B-Linienplan Albert Oeri-Strasse
Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen
Dokument
- Art
- Bau-, Strassen- und Weglinien
- Gemeinde
- Riehen
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde Riehen
- Genehmigt durch
- GdRB
- Beschlossen
- 25.01.2022
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Text
Beschluss
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Riehen Albert Oeri-Strasse Abschnitt östlich des Kehrplatzes vor dem Dominikushaus; Anderung des Linienplans; Planfestsetzungsbesch uss I
Gemeinderatsbeschluss vom 25. Januar 2022 Der Gemeinderat setzt, gestützt auf die $$ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 den Linienplan lnventar Nr. 1 0'225-1 vom 27 . Oktober 2021 für die Albert Oeri-Strasse fest.
Wer Eigentum an Grundstücken hat, die in Anspruch genommen werden oder anders nutzbar werden sollen, wird durch schriftliche Mitteilung auf die Planfestsetzung aufmerksam gemacht. Die Pläne können nach vorheriger Vereinbarung bei der Gemeindeverwaltung Riehen eingesehen werden. Rechtsmiftelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Neue Einwände sind ausgeschlossen, wenn sie bereits im Einspracheverfahren hätten vorgebrachtwerden können (S 113 Abs.3 BPG), Der Rekurs ist innerhalb von 10 Tagen nach der Publikation dieser Beschlüsse im Kantonsblatt beim Regierungsrat anzumelden. lnnerhalb von 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren der Rekurrentin oder dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden.
lm Namen des Gemeinderats Der Vizepräsident:
Der Generalsekretär:
?E^L-1Dr. Guido Vogel
www.riehen.ch
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Patrick Breitenstein
Genehmigung
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Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt Riehen, Al bert Oeri-Strasse Genehmigung des Linienplans
Beschluss
:ll: 1. Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 25. Januar 2022 genehmigte Linienplan, lnventar Nr. 10'225-1, rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsr:echts zweckmässig ist.
2. Gestützt auf g 114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 wird der Plan lnventar Nr. 10'225-1der Gemeinde Riehen genehmigt.
3. Dieser Beschluss ist der Gemeinde Riehen mitzuteilen
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
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Keller Departementsvorsteheri n
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