BP 083 Gellertstrasse
Bebauungsplan · Basel · Aufgehoben am 26.11.2020
Dokument
- Art
- Bebauungsplan
- Gemeinde
- Basel
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Planungsamt Basel-Stadt
- Genehmigt durch
- GRB
- Beschlossen
- 17.01.1963
- Aufgehoben
- 26.11.2020
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Text
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
BP 83 83 Basel Gellert: Ergänzung (südlich der Gellertstrasse) GRB vom 17. Januar 1963 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates sowie gestützt auf § 8 des Hochbautengesetzes, beschliesst folgende Ergänzung der speziellen Bauvorschriften für den Gellert vom 16. März 1945 1): Der Regierungsrat und das zuständige Departement werden ermächtigt, in dem von diesen speziellen Bauvorschriften erfassten Gebiet südlich der Gellertstrasse gemäss § 7a des Hochbautengesetzes und den §§ 28 ff. des Anhangs aus besonderen städtebaulichen Erwägungen ausnahmsweise eine grössere Gebäudehöhe und Geschosszahl sowie Hochhäuser zu bewilligen. 2)
Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.
1) 2)
GRB Nr. 18. In der Fassung von § 53 Ziff. 34 B des Organisationsgesetzes vom 22. 4. 1976.
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