BP 084 Kohlenberggasse
Bebauungsplan · Basel
Dokument
- Art
- Bebauungsplan
- Gemeinde
- Basel
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Planungsamt Basel-Stadt
- Genehmigt durch
- GRB
- Beschlossen
- 01.02.1963
- In Kraft seit
- 22.10.1987
Karte
1 Planinhalt, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen
Dateien
BauvorschriftenIn neuem Tab öffnen
Text
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
84 Basel Kohlenberggasse / Steinenbachgässlein / Steinenmühlesteg (östlich) GRB vom 1. Februar 1963 1
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag seiner Kommission und gestützt auf § 8 des Hochbautengesetzes, erklärt für die Überbauung des Gebietes zwischen der Kohlenberggasse (bis und mit Liegenschaft Nr. 31) und dem Steinenbachgässlein (bis und mit Liegenschaft Nr. 28 östlich des Steinenmühlesteges) die Überbauungspläne Nr. 8343 und 8344 des Amtes für Kantons- und Stadtplanung vom 14. Dezember 1961 als verbindlich. 1) 2 Das zuständige Departement wird ermächtigt, Abweichungen von diesen Überbauungsplänen zuzulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption der Bebauung nicht beeinträchtigt wird. 2)
Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.
1) Titel und Abs. 1 in der Fassung des GRB vom 22. 10. 1987. 2)
Abs. 2 in der Fassung der Verordnung vom 21. 8. 1990 (wirksam seit 30. 8. 1990).
26