BP 096 Im Sesselacker

Bebauungsplan · Basel

Dokument

Art
Bebauungsplan
Gemeinde
Basel
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GRB
Beschlossen
29.04.1965

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Text

Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

730.150

96 Basel Im Sesselacker / Spiegelbergstrasse / Schönenbergstrasse / Löwenbergstrasse / Hauensteinstrasse GRB vom 29. April 1965 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates, gestützt auf § 8 des Hochbautengesetzes, beschliesst: Der Überbauungs- und Baulinienplan Nr. 8829 des Amtes für Kantons- und Stadtplanung vom 23. April 1964 für die Bebauung des Areals «Im Sesselacker» wird als verbindlich erklärt. Das zuständige Departement wird ermächtigt, Abweichungen von diesem Überbauungsplan zuzulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption der Bebauung nicht beeinträchtigt wird. 1 )

Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.

1)

Vorausgehender Satz in der Fassung der Verordnung vom 21. 8. 1990 (wirksam seit 30. 8. 1990).

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