BP 109 Postbetriebsgebäude Basel 2
Bebauungsplan · Basel · Aufgehoben am 13.05.2021
Dokument
- Art
- Bebauungsplan
- Gemeinde
- Basel
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Planungsamt Basel-Stadt
- Genehmigt durch
- GRB
- Beschlossen
- 10.06.1971
- Aufgehoben
- 13.05.2021
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Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
BP 109 109 Basel Postbetriebsgebäude Basel 2 / Nauenstrasse / Gartenstrasse / Peter Merian-Strasse / Centralbahnstrasse / Bahnhof SBB (Areal) GRB vom 10. Juni 1971 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: 1. 1
Der Überbauungsplan Nr. 9650 des Amtes für Kantons- und Stadtplanung vom 11. November 1970 wird, gestützt auf § 8 des Hochbautengesetzes, als verbindlich erklärt mit der Massgabe, dass die im Überbauungsplan festgelegte südliche Gebäudebegrenzungslinie für die bleibenden Bauteile einzuhalten ist; soweit Bauteile darüber hinausragen, haben sie lediglich provisorischen Charakter und sind nötigenfalls bei Baubeginn der Südtangente zu entfernen. 2 3
Das zuständige Departement wird ermächtigt, Abweichungen von diesem Überbauungsplan zuzulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption der Bebauung nicht beeinträchtigt wird. 1) 2.
Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.
1)
Ziff. 1 Abs. 3 in der Fassung der Verordnung vom 21. 8. 1990 (wirksam seit 30. 8. 1990).
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