BP 124 Eisengasse 7 bis 13
Bebauungsplan · Basel · Aufgehoben am 26.11.2020
Dokument
- Art
- Bebauungsplan
- Gemeinde
- Basel
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Planungsamt Basel-Stadt
- Genehmigt durch
- GRB
- Beschlossen
- 22.10.1986
- Aufgehoben
- 26.11.2020
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Text
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
BP 124 124 Basel Südöstliche Seite der Eisengasse (Nr. 7 - 13) / Elftausendjungferngässlein / Martinskirchplatz GRB vom 22. Oktober 1986 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag seiner Kommission, erlässt für die der Schonzone zugeteilten Gebäude der südöstlichen Seite der Eisengasse (Nr. 7 - 13), gestützt auf § 8 des Hochbauten-gesetzes, nachfolgende spezielle Bauvorschriften: Abweichungen von den heute bestehenden Baukuben sind bezüglich Geschosszahl und Gebäudehöhe auf der Südostseite der Eisengasse von Nr. 7 - 13 zulässig. Aufstockungen und Neubauten dürfen gegen die Eisengasse die Wandhöhe von 18 m nicht überschreiten; darüber ist das Gebäudeprofil der Zone 5 zu beachten. Neubauten und Mauern gegen das Elftausendjungferngässlein und den Martinskirchplatz dürfen die Wandhöhe von 6 m nicht überschreiten.
Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum und wird mit seiner Rechtskraft wirksam.
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