BP 124 Eisengasse 7 bis 13

Bebauungsplan · Basel · Aufgehoben am 26.11.2020

Dokument

Art
Bebauungsplan
Gemeinde
Basel
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GRB
Beschlossen
22.10.1986
Aufgehoben
26.11.2020

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Basel mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Dateien

Text

Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

730.150

BP 124 124 Basel Südöstliche Seite der Eisengasse (Nr. 7 - 13) / Elftausendjungferngässlein / Martinskirchplatz GRB vom 22. Oktober 1986 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag seiner Kommission, erlässt für die der Schonzone zugeteilten Gebäude der südöstlichen Seite der Eisengasse (Nr. 7 - 13), gestützt auf § 8 des Hochbauten-gesetzes, nachfolgende spezielle Bauvorschriften: Abweichungen von den heute bestehenden Baukuben sind bezüglich Geschosszahl und Gebäudehöhe auf der Südostseite der Eisengasse von Nr. 7 - 13 zulässig. Aufstockungen und Neubauten dürfen gegen die Eisengasse die Wandhöhe von 18 m nicht überschreiten; darüber ist das Gebäudeprofil der Zone 5 zu beachten. Neubauten und Mauern gegen das Elftausendjungferngässlein und den Martinskirchplatz dürfen die Wandhöhe von 6 m nicht überschreiten.

Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum und wird mit seiner Rechtskraft wirksam.

52