BP 134 Lange Gasse

Bebauungsplan · Basel

Dokument

Art
Bebauungsplan
Gemeinde
Basel
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GRB
Beschlossen
10.05.1989

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Text

Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

730.150

134 Basel Lange Gasse / Engelgasse GRB vom 10. Mai 1989 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag seiner Kommission und gestützt auf die §§ 5 und 8 des Hochbautengesetzes, beschliesst: 1. Für die Überbauung des Areals der bisherigen Liegenschaften Lange Gasse 13 - 23 und Engelgasse 12 (Parzellen V 3301, 3311, 3471, 3481, 3491 und östlicher Teil der Parzelle V 17303) wird der Plan Nr. 11’494 des Amtes für Kantons- und Stadtplanung vom 30. Juni 1987 verbindlich erklärt. Für Wandund Firsthöhe gilt das Profil der Zone 3, jedoch mit einer vergrösserten Gebäudetiefe von 25 m. Dieses Profil darf bis an die Baulinie an der Engelgasse geführt werden. 2. Auf das Gesamtareal des Überbauungsplans Nr. 9425 vom 12. Februar 1968 1) und des Überbauungsplans Nr. 11’494 vom 30. Juni 1987 bezogen, wird eine höchstzulässige Ausnützungsziffer von 1,5 festgesetzt; 50 % der Parzellenfläche, welche hinter der Baulinie liegt, dürfen nicht überbaut werden. 3. Innerhalb des Überbauungsplans ist eine ausschliessliche Büronutzung zulässig. 4. Genügend gedeckte Veloabstellplätze werden angelegt. 5. Das zuständige Departement kann ausnahmsweise Abweichungen von diesen Vorschriften zulassen, sofern deren Gesamtkonzept nicht beeinträchtigt wird.

Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.

1)

Vgl. GRB Nr. 104.

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