BP 140 Burgfelderstrasse
Bebauungsplan · Basel
Dokument
- Art
- Bebauungsplan
- Gemeinde
- Basel
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Planungsamt Basel-Stadt
- Genehmigt durch
- GRB
- Beschlossen
- 06.01.1993
- In Kraft seit
- 21.02.1993
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Text
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
140 Basel Burgfelderstrasse / Waldighoferstrasse / Theodor Herzl-Strasse GRB vom 6. Januar 1993 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates und gestützt auf § 8 des Hochbautengesetzes vom 11. Mai 1939, beschliesst: 1. Der Überbauungsplan Nr. 11’763 des Amtes für Kantons- und Stadtplanung vom 29. April 1992 wird verbindlich erklärt. 2. Zum Überbauungsplan werden folgende ergänzende spezielle Bauvorschriften erlassen: a) Die im Überbauungsplan eingetragenen Profile für die Gebäudetypen A und B sind massgebend. b) Es sind mindestens 25 und höchstens 40 Autoeinstellplätze zu erstellen. c) Es sind mindestens 250 Velo- und Mofaeinstellplätze zu erstellen. 3. Das zuständige Departement kann ausnahmsweise Abweichungen vom Überbauungsplan und von den speziellen Bauvorschriften zulassen, sofern das Gesamtkonzept nicht beeinträchtigt wird.
Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum. 1)
1)
Wirksam seit 21. 2. 1993.
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