BP 150 Wettsteinallee
Bebauungsplan · Basel
Dokument
- Art
- Bebauungsplan
- Gemeinde
- Basel
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Planungsamt Basel-Stadt
- Genehmigt durch
- GRB
- Beschlossen
- 17.04.1996
- In Kraft seit
- 03.06.1996
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Text
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
150 Basel Wettsteinallee / Rührbergerstrasse GRB vom 17. April 1996 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates und gestützt auf § 8 des Hochbautengesetzes vom 11. Mai 1939, beschliesst: Der Überbauungsplan Nr. 12’019 des Hochbau- und Planungsamtes, Hauptabteilung Planung, vom 19. September 1995, wird für verbindlich erklärt. Für das im Plan markierte Gebiet gelten zudem folgende spezielle Bauvorschriften: 1. Der Wohnflächenanteil muss mindestens 85 % der Bruttogeschossfläche betragen. 2. Technische Aufbauten sind nur über der fünfgeschossigen Baute gestattet. 3. Die Überbauung ist nach den Grundsätzen des behindertengerechten Bauens zu erstellen. 4. Zwei Drittel der verbleibenden Freifläche sind als Grünfläche oder als Garten zu gestalten. 5. Die Dachflächen sind zu begrünen. 6. Mit dem Baubegehren ist ein Umgebungsgestaltungs- und Bepflanzungsplan, der auch die Dachflächen beinhaltet, zur Genehmigung einzureichen; es sind überwiegend standortheimische Pflanzen vorzusehen. 7. Das zuständige Departement ist ermächtigt, Abweichungen von diesen Bauvorschriften zuzulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption der Bebauung nicht beeinträchtigt wird.
Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum. 1)
1)
Wirksam seit 3. 6. 1996.
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