BP 156 Steinentorstrasse
Bebauungsplan · Basel
Dokument
- Nummer
- 98/50/09G
- Art
- Bebauungsplan
- Gemeinde
- Basel
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Planungsamt Basel-Stadt
- Genehmigt durch
- GRB
- Beschlossen
- 09.12.1998
- In Kraft seit
- 24.01.1999
Karte
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Text
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
156 Basel Steinentorstrasse / Klosterberg / altes Ganthaus GRB vom 9. Dezember 1998 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag seiner Kommission und gestützt auf § 8 des Hochbautengesetzes vom 11. Mai 1939, beschliesst: Für das im Plan Nr. 12’282 des Hochbau- und Planungsamtes vom 14. Januar 1998 mit punktierten Linien markierte Gebiet gelten folgende spezielle Bauvorschriften: 1. Die maximal zulässige Gebäudehöhe wird auf 281,00 m ü. M. festgelegt. 2. Das zuständige Departement ist ermächtigt, Abweichungen von diesen Bauvorschriften zuzulassen, sofern dadurch das Gesamtbild der Bebauung nicht beeinträchtigt wird.
Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum und wird nach Eintritt der Rechtskraft wirksam. 1)
1)
Wirksam seit 24. 1. 1999.
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