BP 156 Steinentorstrasse

Bebauungsplan · Basel

Dokument

Nummer
98/50/09G
Art
Bebauungsplan
Gemeinde
Basel
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GRB
Beschlossen
09.12.1998
In Kraft seit
24.01.1999

Karte

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Text

Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

730.150

156 Basel Steinentorstrasse / Klosterberg / altes Ganthaus GRB vom 9. Dezember 1998 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag seiner Kommission und gestützt auf § 8 des Hochbautengesetzes vom 11. Mai 1939, beschliesst: Für das im Plan Nr. 12’282 des Hochbau- und Planungsamtes vom 14. Januar 1998 mit punktierten Linien markierte Gebiet gelten folgende spezielle Bauvorschriften: 1. Die maximal zulässige Gebäudehöhe wird auf 281,00 m ü. M. festgelegt. 2. Das zuständige Departement ist ermächtigt, Abweichungen von diesen Bauvorschriften zuzulassen, sofern dadurch das Gesamtbild der Bebauung nicht beeinträchtigt wird.

Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum und wird nach Eintritt der Rechtskraft wirksam. 1)

1)

Wirksam seit 24. 1. 1999.

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