BP 160 Areal Bahnhof Süd

Bebauungsplan · Basel

Dokument

Nummer
01/02/26G
Art
Bebauungsplan
Gemeinde
Basel
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GRB
Beschlossen
17.01.2001
In Kraft seit
13.05.2021

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Basel mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Dateien

Bauvorschriften zum BP 160 (1998)In neuem Tab öffnen

Text

Bauvorschriften zum BP 160 (1998)

Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

730.150

160 Basel Areal Bahnhof Süd / Gundeldingen zwischen Margarethenstrasse / Güterstrasse / Solothurnerstrasse / Bahnareal 1) GRB vom 17. Januar 2001 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag seiner Kommission für Raumplanungsfragen und gestützt auf § 101 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 2), beschliesst: I. Die im Bau- und Strassenlinienplan Nr. 12’368 des Hochbau- und Planungsamtes vom 14. September 1998 rot eingezeichneten Bau- und Strassenlinien werden genehmigt und die gelb bezeichneten Bauund Strassenlinien aufgehoben. II. 1.

2.

3. 3.1.1

3.1.2

3.2.1

3.2.2

Ganzen Text zeigen

Der Grossratsbeschluss vom 17. Mai 1995 betreffend Festsetzung eines Überbauungsplanes und Festsetzung spezieller Bauvorschriften für das Areal Bahnhof Süd, Gundeldingen zwischen Margarethenstrasse, Güterstrasse, Solothurnerstrasse und Bahnareal, wird aufgehoben 3). Der Bebauungsplan Nr. 12’367 vom 14. September 1998 (Revisionsdatum 6. November 1998) des Hochbau- und Planungsamtes für das Areal Bahnhof Süd, Gundeldingen, wird verbindlich erklärt. Zum Bebauungsplan werden folgende Bauvorschriften erlassen: Im Baufeld A beträgt die zulässige Bautiefe an Margarethen- und Güterstrasse 15 m und an der Meret Oppenheim-Strasse 12 m. Mit erdgeschossigen Bauten kann die ganze Parzellenfläche überbaut werden. Für eine von dieser Bauweise abweichende Überbauung im Kopfbereich zur Margarethenstrasse gilt Ziff. 3.4. Das Mass der baulichen Nutzung wird gemäss § 5 BPG durch ein Vergleichsprojekt oder eine maximale Ausnützungsziffer von 2,5 bestimmt. Auf den Baufeldern B bis G sind gegenüber der üblichen zonenmässigen Bebauung grössere Gebäudehöhen und Geschosszahlen sowie die ganze oder teilweise Überbauung der Freiflächen zulässig, sofern die Grenzabstände und der Lichteinfallswinkel eingehalten werden und die folgenden max. zulässigen Bruttogeschossflächen nicht überschritten werden: Baufeld B: 24’000 m2 BGF Baufeld C: 6’000 m2 BGF Baufeld D: 22’500 m2 BGF Baufeld E: 7’500 m2 BGF Baufeld F + G zusammen: 10’000 m2 BGF Baufelder B - G gesamthaft: 70’000 m2 BGF Ein Nutzungstransfer zwischen den Baufeldern ist möglich, setzt jedoch eine alle davon betroffenen Baufelder übergreifende städtebauliche Studie analog Ziff. 3.4 voraus.

1) Der GRB wird im Geltungsbereich D des GRB vom 17. 3. 2021 (in Kraft seit 13. 5. 2021) aufgehoben (siehe Bebauungsplan Nr. 238 Ziffer V). 2) SG 730.100

3) GRB Nr. 146

77

Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

3.3 3.4.1

3.4.2

3.4.3

3.5 3.6 3.7

3.8.1

3.8.2

3.9.1

3.9.2

3.9.3

3.10 3.11

730.150

Auf dem Baufeld B kann ein Hochhaus erstellt werden. Der Lichteinfallswinkel zu den Nachbarliegenschaften wird hier auf maximal 60° a. T. festgesetzt. Zur Gewährleistung einer hohen architektonischen und städtebaulichen Qualität sind Überbauungsprojekte für die Baufelder B, D, E, F und G sowie A im Kopfbereich Margarethenstrasse durch Varianzverfahren pro Baufeld zu erarbeiten. In die Planungsarbeit ist beim Baufeld A die Platzgestaltung zur Margarethenstrasse, bei den Baufeldern B und D diejenige zur Passerelle einzubeziehen. Die Baufelder B und D sind in diesem Zusammenhang und in Verbindung mit dem südlichen Kopf der Bahnhofpasserelle als städtebauliche Einheit zu behandeln. Aufgrund des Ergebnisses wird innerhalb des im Bebauungsplan schräg schraffierten Bereichs (Gestaltungsspielraum) die Grenze zwischen der bebauten Fläche und dem unbebauten, öffentlich zugänglichen Raum bestimmt und als Baulinie festgesetzt. Im senkrecht schraffierten Bereich der Baufelder B und C ist ab Strassenebene eine Durchfahrtshöhe von min. 4,5 Metern freizuhalten. Die Freiflächen zwischen den Baufeldern sind analog zu Allmend für die Öffentlichkeit dauernd zugänglich zu halten. Am nördlichen Rand entlang der Meret Oppenheim-Strasse ist, wo dies nicht durch bestehende Bauten verhindert wird, eine Baumreihe anzupflanzen. Die Bäume unterstehen dem Baumschutz gemäss § 12 des Baumgesetzes 1), dürfen jedoch im öffentlichen Interesse eines Vollausbaus des Geleisefeldes wieder entfernt werden. Zulässig sind Wohngebäude und mässig störende Gewerbebetriebe. Der Wohnflächenanteil beträgt im Baufeld A mindestens 20 %, in den Baufeldern B, D, E, F und G mindestens 25 %. Davon ausgenommen ist Baufeld C (Passerelle). Der Transfer von Wohnanteilen zwischen Baufeldern bzw. Parzellen ist möglich, sofern die Wohnflächen vor oder gleichzeitig mit den gewerblich genutzten Flächen erstellt werden. Zusätzlich zu der gemäss Parkplatzverordnung erlaubten Anzahl Parkplätze sind für die Kundinnen und Kunden der SBB max. 50 Kurzparkierplätze und 200 Park & RideParkplätze zulässig. Für Personal, das regelmässig Nachtarbeit leistet und dessen Arbeitsbeginn oder -ende in eine Zeit fällt, in der kein öffentliches Verkehrsmittel fährt, sind darüber hinaus max. 100 Parkplätze zulässig. Mit Ausnahme der 50 Kurzzeitparkplätze sind alle Parkplätze unterirdisch anzuordnen. Weitere offene Parkplätze sind nur als Provisorium zulässig, solange die Einstellplätze gemäss Ziff. 3.9.1 und 3.9.2 noch nicht erstellt sind, längstens aber für die Dauer von 5 Jahren ab Inbetriebnahme des südlichen Kopfbaus der Bahnhofpasserelle. Flachdächer sind mit einer Extensivbegrünung zu versehen. Das zuständige Departement kann ausnahmsweise Abweichungen vom Bebauungsplan und von seinen Bauvorschriften zulassen, sofern die Gesamtkonzeption nicht beeinträchtigt wird.

Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum und wird nach Eintritt der Rechtskraft wirksam. 2)

1) Ziff. 3.7: Titel neu: Baumschutzgesetz (BSchG). 2) Wirksam seit 4. 3. 2001.

78

Plan Nr. 12'367 (1998)

BP 160

(BGF) pro Baufeld: A: Bauweise gemäss Spezielle Bauvorschriften Ziffer 1 oder Ausnützungsziffer 2,5 B: 24'000m2 BGF C: 6'000m2 BGF D: 22'500m2 BGF E: 7'500m2 BGF F und G: zusammen 10'000m2 BGF

Legende:

F

Planungsperimeter Baufelder Baumreihe vorgesehen Gleisfeldrand bei Gleisfeldausbau Gestaltungsspielraum Durchfahrt

E

BahnhofPasserelle

0

Ganzen Text zeigen

25

50

100m

e

p

eim h n pe

et O r e M

G

ass -Str

Alle nicht als Wald eingezeichneten, bestockten Flächen, die innerhalb oder bis zu 15m ausserhalb des Planungsperimeters liegen, sind zum Zeitpunkt des Erlasses dieses Planes kein Wald im Rechtssinne.

Baudepartement des Kantons Basel-Stadt

Hochbau- und PlanungsamtHauptabteilung Planung

Meret Oppenheim-Strasse

A

Datum:

B

C

D

EuroVille Basel

Bahnhofplatz Süd zwischen Margarethenstrasse, Güterstrasse, Solothurnerstrasse und Bahnareal

Überbauungsplan Waldfeststellungsplan

14.09.1998

Revisionen A: 28.10.1998 B: 06.11.1998 C: Format:

84/30

Massstab:

1:1'000

Entw./ Gez.

fd/bö

Visum Abt.leit. N Archiv-Nr.

Plan Nr. Rittergasse 4 Quelle: Geodaten Kanton Basel-Stadt

CH-4001 Basel

Telefon 061 / 267 92 25

12'367

Fax 061 / 267 67 43

Plan Nr. 12'367 Änderung (2021)

(BGF) pro Baufeld: A: Bauweise gemäss Spezielle Bauvorschriften Ziffer 1 oder Ausnützungsziffer 2,5 B: 24'000m2 BGF C: 6'000m2 BGF D: 22'500m2 BGF E: 7'500m2 BGF F und G: zusammen 10'000m2 BGF

Im rot schraffierten Bereich gilt mit GRB vom 17.03.2021 der Bebauungsplan (BP) Nr. 238 (Nauentor). Somit ist innerhalb des Geltungsbereichs (Planungsperimeter) des BP Nr. 160 (EuroVille Basel)

F

Legende: Planungsperimeter Baufelder Baumreihe vorgesehen Gleisfeldrand bei Gleisfeldausbau Gestaltungsspielraum Durchfahrt

E

BahnhofPasserelle

0

25

Ganzen Text zeigen

50

100m

se

as -Str

et O r e M

G

heim n e pp

Alle nicht als Wald eingezeichneten, bestockten Flächen, die innerhalb oder bis zu 15m ausserhalb des Planungsperimeters liegen, sind zum Zeitpunkt des Erlasses dieses Planes kein Wald im Rechtssinne.

Baudepartement des Kantons Basel-Stadt

Hochbau- und PlanungsamtHauptabteilung Planung

Meret Oppenheim-Strasse

A

Datum:

B

C

D

EuroVille Basel

Bahnhofplatz Süd zwischen Margarethenstrasse, Güterstrasse, Solothurnerstrasse und Bahnareal

Überbauungsplan Waldfeststellungsplan

14.09.1998

Revisionen A: 28.10.1998 B: 06.11.1998 C: Format:

84/30

Massstab:

1:1'000

Entw./ Gez.

fd/bö

Visum Abt.leit. N Archiv-Nr.

Plan Nr. Rittergasse 4 Quelle: Geodaten Kanton Basel-Stadt

CH-4001 Basel

Telefon 061 / 267 92 25

12'367

Fax 061 / 267 67 43

Bauvorschriften zum BP 238 (2021)

Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

730.150

BP 238

238

Basel Bereich Gartenstrasse / Nauenstrasse / Peter Merian-Strasse / Peter Merian-Brücke / Hochstrasse / Solothurnerstrasse / Meret Oppenheim-Strasse / Bahnhof Basel SBB (Areal Nauentor) Vom 17. März 2021

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf die §§ 101, 105 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 19991) und § 11 Abs. 5 des Umweltschutzgesetzes BaselStadt (USG BS) vom 13. März 19912), nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates Nr. 20.0023.01 vom 21. Januar 2020 sowie in den Bericht der Bau- und Raumplanungskommission Nr. 20.0023.02 vom 25. Januar 2021, beschliesst: I. Änderung des Zonenplans Der Zonenplan Nr. 14’151 des Planungsamts vom 22. Mai 2018 für die Änderung der Zonen im Bereich der Gartenstrasse, Nauenstrasse, Peter Merian-Strasse, Peter Merian-Brücke, Hochstrasse, Solothurnerstrasse und Meret Oppenheim-Strasse wird genehmigt. II. Festsetzung eines Bebauungsplans 1.

Der Bebauungsplan Nr. 14’149a des Planungsamtes vom 22. Mai 2018 wird verbindlich erklärt.

2.

Ganzen Text zeigen

Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen:

Baufeld A a. b.

c.

d.

e.

Im Baufeld A darf ein Gebäude mit einer Wandhöhe von 24 m und einer Bruttogeschossfläche von 67’000 m2 erstellt werden. Innerhalb des Baufeldes A sind im markierten Bereich öffentlich zugängliche Innenhöfe anzuordnen. Um die Höfe sind publikumsorientierte Nutzungen anzuordnen. Die Höfe sind nach einem gesamtheitlichen Konzept attraktiv für die sich dort befindenden Nutzungen und für den Aufenthalt zu gestalten und zu begrünen. Von der Solothurnerstrasse zur Nauenstrasse und zur Centralbahnstrasse ist ein in seiner Breite und Höhe attraktiver, grosszügiger, öffentlich zugänglicher, die Höfe verbindender und durch Servitute gesicherter Fussweg zu realisieren. Von der Centralbahnstrasse zur Peter Merian-Strasse sowie zum Peter Merian-Weg ist eine attraktive, grosszügige, öffentlich zugängliche und durch Servitute gesicherte Fussgänger- und Velopassage zu realisieren. Es ist durch entsprechende Massnahmen sicherzustellen, dass sämtliche Verkehrsbeziehungen und Zugangssituationen im Rahmen der Sanierung und eines allfälligen Neubaus der Peter Merian-Brücke optimiert werden. Im Baufeld A sind Anlagen zur Eigenstromerzeugung mit dem qualitätssichernden Verfahren gemäss Vorschrift j. zu definieren. Dabei ist den Anforderungen des ökologischen Ausgleichs und den besonderen klimatischen Anforderungen Beachtung zu schenken.

Baufeld B und C f.

In den Baufeldern B und C darf je ein Gebäude mit einer Wandhöhe von 87 m und einer Bruttogeschossfläche von 19’000 m2 erstellt werden.

1) SG 730.100 2)

SG 780.100

252

Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

g. h.

730.150

Gegen die Gartenstrasse gerichtete Fensterflächen im Baufeld B werden auch angerechnet, wenn die Lichteinfallswinkel nicht eingehalten sind. Das Gebäude im Baufeld B muss gegen die Nauenstrasse keinen Lichteinfallswinkel einhalten. Baufeld D Im Baufeld D darf ein Gebäude mit einer Wandhöhe von 87 m und einer Bruttogeschossfläche von 23’500 m2 erstellt werden.

Baufeld D i.

Im Baufeld D darf ein Gebäude mit einer Wandhöhe von 87 m und einer Bruttogeschossfläche von 23’500 m2 erstellt werden.

Allgemein j.

k.

l. m.

n.

o. p. q.

r.

s. t.

u.

3.

Zur Gewährleistung einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität ist ein qualitätssicherndes Verfahren für das gesamte Areal durchzuführen. Bei der Auswahl der Teilnehmenden ist ein angemessener Anteil junger lokaler Teams zu berücksichtigen. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums ist bezüglich Geschlecht und Alter ausgewogen zu gestalten. Den Anliegen aus den Quartieren ist mit angemessenen Vertretungen Rechnung zu tragen. Zur architektonischen und funktionalen Auszeichnung des obersten Geschosses in den Hochhäusern ist unter der Voraussetzung einer besonders hochwertigen Gestaltung ein Spielraum in der Höhe von zusätzlichen 2 m zulässig. Die Anzahl Geschosse ist frei. Dachgeschosse sind nicht zulässig. Technische Anlagen sind innerhalb der zulässigen Wandhöhe anzuordnen. Durch geeignete Massnahmen ist ein angemessener Schutz vor Störfallen sicherzustellen. Die Massnahmen sind konzeptionell im qualitätssichernden Verfahren nach Vorschrift j. aufzuzeigen und im Baubewilligungsverfahren zu dokumentieren. Es sind Wohn- und Arbeitsnutzungen zulässig. Es sind minimale Bruttogeschossflächen für Arbeitsnutzungen von 50'000 m2 und für Wohnen von 36'000 m2 einzuhalten. Davon sind mindestens 12'000 m2 als preisgünstige Wohnungen anzubieten. Zusätzlich ist mindestens ein Drittel aller Wohnungen mit einer Residenzpflicht zu belegen. Die partielle Perronerschliessung Ost des Bahnhof Basel SBB ist dauerhaft von beiden Seiten sicherzustellen. Sie ist attraktiv zu gestalten. Es sind maximal 460 Autoparkplätze zulässig. Deren Erschliessung hat über den im Plan dargestellten Bereich an der Gartenstrasse zu erfolgen. Zusätzlich zu den gemäss Gesetzgebung erforderlichen Veloabstellplätzen sind 400 öffentliche Veloabstellplätze zu realisieren, die bei nachgewiesenem Bedarf erweiterbar sind. Diese müssen von der Hochstrasse/Solothurnerstrasse und der Gartenstrasse aus fahrbar erreichbar und untereinander verbunden sein. Die Perrons müssen von dort direkt angebunden sein. Es ist eine attraktive Aussenraumgestaltung der Eingangsbereiche Hochstrasse/Solothurnerstrasse und Nauenstrasse zu gewährleisten. Im Zugangsbereich Süd sind bauliche Massnahmen wie z.B. Rampen und Treppen zulässig. Innerhalb der Baufelder muss nicht an die Baulinie angebaut werden. Zusätzlich zum kantonalen Energiegesetz gelten die Zielwerte des SIA-Effizienzpfads Energie. Die Bebauung ist insbesondere bezüglich Begrünung, Beschattung und Durchlüftung hinsichtlich stadtklimatischer Einflüsse optimal zu gestalten. Bezüglich Bauökologie soll die Wiederverwendung von Baustoffen berücksichtigt werden. Zusätzlich zum kantonalen Energiegesetz gelten die Zielwerte des SIA-Effizienzpfads Energie. Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption nicht beeinträchtigt wird.

253

Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

730.150

III. Änderung von Baulinien Der Baulinienplan Nr. 14’154 des Planungsamts vom 22. Mai 2018 für die Änderung der Bau- und Strassenlinien im Bereich der Gartenstrasse, Nauenstrasse, Peter Merian-Strasse, Peter MerianBrücke, Hochstrasse, Solothurnerstrasse und Meret Oppenheim-Strasse wird genehmigt. IV. Aufhebung des Bebauungsplan Nr. 109 vom 10. Juni 1971 Der Grossratsbeschluss betreffend Festsetzung eines Überbauungsplanes für den Neubau des Postbetriebsgebäudes Basel 2 im Gebiet Nauenstrasse / Gartenstrasse / Peter Merian-Strasse / Eilgutstrasse / Centralbahnstrasse / Bahnhofareal vom 10. Juni 1971 wird aufgehoben. V. Änderung des Bebauungsplan Nr. 160 vom 17. Januar 2001 Der Grossratsbeschluss betreffend Erlass eines Bebauungsplanes für das Areal Bahnhof Süd, Gundeldingen zwischen Margarethenstrasse, Güterstrasse, Solothurnerstrasse und Bahnareal vom 17. Januar 2001 wird im Geltungsbereich des Baubereichs D des vorliegenden neuen Bebauungsplans aufgehoben. VI. VII. Publikation Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er unterliegt dem Referendum und tritt am fünften Tag nach der Publikation des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist oder im Falle einer Volksabstimmung am fünften Tag nach Publikation der Annahme durch die Stimmberechtigten in Kraft. 3)

3)

In Kraft seit 13. 5. 2021.

254

Plan Nr. 14'149a (2018)

17

087701 41

3

038502

(291400)

074600

074501

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt 12

Ganzen Text zeigen

19

43

14

Format

B

sse ens tra Ga rt 140

B

091303

54

er

Bl

21

t Pe

150

1400 )

ss tra

1:1'250

Projektleiter

ok

Zeichner

bö

-S

ian

58

(29

A3

Massstab

e

19

24

22.05.2018

Revision

Bebauungsplan (Situation)

55

033804

Areal Nauentor

49

Bl

e ss

17

Datum

48 50

tra

sse

Arealentwicklung und Nutzungsplanung

087903

ns ue Na

trasse

Ce ntr alb ahn s t ra

Planungsamt

037805 077704

Bl

Heumatts

15

22

Bl

45

4

078004

13

20

Städtebau & Architektur

091600

242101

(291400)

BP 238

074404

Archiv-Nr.

r Me

49

Plan Nr. 1730

Dufourstrasse 40/50

CH-4001 Basel

Telefon 061 / 267 92 25

Fax 061 / 267 67 43

St

A

Bl

rl

63

26

149

191800

63A

nst

se

r/

Ve

lo

e

B C

Str

l

D

82

BG leis feld

A ras s

80

C

SB

Str

l

84

A

162213

Na ue

ras

ge

Me ria n-S t

us sg

än

Tra m

Pe ter

Pa ssa ge F

Str l

Planungsperimeter Baufeld A Baufeld B Baufeld C Baufeld D Bereich Innenhöfe + Erschliessung öffentliche Fussgängerverbindung Bereich Fussgänger / Velo Zu- und Wegfahrt Autoeinstellhalle / Anlieferung Zugang Gebäudekomplex Zugangsbereich Süd

Pe ter Me ri

an -Br

ück e

Bl

orientierender Inhalt: Interessenlinie SBB Tram

79

Strl

Bl

SB

Bl Str l

l Str

6

8

A

13

8

084 0 60

Str l

129403

15

So

IWB

10

084403

092800

14

Bl

Str l

hstr ass e

4

tra

Bl

Hoc 11

sse

ras se

ers

Me ret Op pen hei mSt

loth urn

Str l

leis

feld

D

Strl

80

BG

Be Be reich rei ch 1 2

10

19

030903 16

25

084700

sse ger

Pfe

092600

Bl

0 5

26

084900

39

hstr

24 Bl

084800 31

22

130001

Hoc

S

092700 1

090702

092500

29

20

137

37

092400

22

27

143

031 0 35

35

20

B

097700

31

18

129700

130300

031101

ffin

16

23

14

21

092200

092902

092300

Quelle: Geodaten14Kanton Basel-Stadt

stra

092100

Bl

093001

145

130401

12

18

092000

25 48

ass

e 50m

14'149 a

Plan Nr. 14'149b (2018)

Schnitt A-A

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

BP 238

Städtebau & Architektur Planungsamt Arealentwicklung und Nutzungsplanung

Areal Nauentor max. +87.0 m

max. +87.0 m

2m

max. +87.0 m

Ganzen Text zeigen

2m

Bebauungsplan (Schnitte)

2m

Datum

22.05.2018

Revision

06.11.2018

Format

A3

Massstab

1:1'250

Projektleiter

ok

Zeichner

bö

Archiv-Nr.

Plan Nr. Dufourstrasse 40/50

D

C

CH-4001 Basel

Telefon 061 / 267 92 25

B

max. 24.0 m

A

Peter Merian-Brücke SBB Gleisfeld

Pfeffingerstrasse

A

B C

Passage Tram

D

Nauenstrasse

Hochstrasse

orientierender Inhalt: Interessenlinie SBB Tram Terrain

Schnitt B-B

max. +87.0 m

max. +87.0 m

2m

2m

D

max. +87.0 m 2m

C

B

max. 24.0 m

IWB ±0.00 m = 279.50 m ü.M.

Solothurnerstrasse

Baufeld A Baufeld B Baufeld C Baufeld D Bereich Innenhöfe Bereich Fussgänger / Velo

Meret OppenheimStrasse

Sockelgeschoss SBB Gleisfeld

A

Passage

±0.00 m = 279.50 m ü.M.

-1.00 m

Tram

Nauenstrasse

0

25

50m

14'149 b

Fax 061 / 267 67 43