BP 167 Dufourstrasse 36
Bebauungsplan · Basel
Dokument
- Art
- Bebauungsplan
- Gemeinde
- Basel
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Planungsamt Basel-Stadt
- Genehmigt durch
- RRB
- Beschlossen
- 31.08.2004
- In Kraft seit
- 09.09.2004
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Text
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
BP 167 167 Basel Liegenschaft Dufourstrasse 36 (Ecke Dufourstrasse / Brunngässlein) RRB vom 31. August 2004 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beschliesst, gestützt auf die §§ 96, 97, 98, 101, und 106 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999 1): I. Bebauungsplan 1. Der Bebauungsplan Nr. 13’010 des Hochbau- und Planungsamtes vom 18. November 2003 wird festgesetzt. 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen: 2.1 Auf der bezeichneten Liegenschaft darf ein Gebäude innerhalb der dargestellten Baukuben und den eingetragenen Gebäudehöhen realisiert werden. 2.2 Die maximal zulässige Bruttogeschossfläche beträgt 7’200 m2. 2.3 Das zuständige Departement kann ausnahmsweise Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen, sofern das Gesamtkonzept nicht beeinträchtigt wird. II. Linienänderung Der Nutzungsplan / Linien- und Erschliessungsplan des Tiefbauamtes Nr. 5590 für die Bau- und Strassenlinienänderung Brunngässlein/Dufourstrasse wird genehmigt.
Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren; er wird sofort wirksam. 2)
1) 2)
SG 730.100. Wirksam seit 9. 9. 2004.
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