BP 171 Picassoplatz 8
Bebauungsplan · Basel
Dokument
- Art
- Bebauungsplan
- Gemeinde
- Basel
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Planungsamt Basel-Stadt
- Genehmigt durch
- RRB
- Beschlossen
- 05.04.2005
- In Kraft seit
- 14.04.2005
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Text
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
BP 171 171 Basel Liegenschaft Picassoplatz 8 / Ecke Dufourstrasse / Brunngässlein RRB vom 5. April 2005 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf die §§ 101 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999 1), beschliesst: I. Bebauungsplan 1. Der Bebauungsplan Nr. 13’097 des Hochbau- und Planungsamtes vom 20. Dezember 2004 wird festgesetzt. 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen: 2.1 Auf der bezeichneten Liegenschaft darf ein Gebäude innerhalb der dargestellten Baukuben und den eingetragenen Gebäudehöhen und Geschosszahlen erstellt werden. 2.2 Die maximal zulässige Bruttogeschossfläche beträgt 5’500 m2. 2.3 Das zuständige Departement kann ausnahmsweise Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen, sofern das Gesamtkonzept nicht beeinträchtigt wird. II. Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren 2) und den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern zuzustellen.
1) 2)
SG 730.100. Wirksam seit 14. 4. 2005.
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