BP 171 Picassoplatz 8

Bebauungsplan · Basel

Dokument

Art
Bebauungsplan
Gemeinde
Basel
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RRB
Beschlossen
05.04.2005
In Kraft seit
14.04.2005

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Text

Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

730.150

BP 171 171 Basel Liegenschaft Picassoplatz 8 / Ecke Dufourstrasse / Brunngässlein RRB vom 5. April 2005 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf die §§ 101 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999 1), beschliesst: I. Bebauungsplan 1. Der Bebauungsplan Nr. 13’097 des Hochbau- und Planungsamtes vom 20. Dezember 2004 wird festgesetzt. 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen: 2.1 Auf der bezeichneten Liegenschaft darf ein Gebäude innerhalb der dargestellten Baukuben und den eingetragenen Gebäudehöhen und Geschosszahlen erstellt werden. 2.2 Die maximal zulässige Bruttogeschossfläche beträgt 5’500 m2. 2.3 Das zuständige Departement kann ausnahmsweise Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen, sofern das Gesamtkonzept nicht beeinträchtigt wird. II. Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren 2) und den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern zuzustellen.

1) 2)

SG 730.100. Wirksam seit 14. 4. 2005.

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