BP 177 Aeschenvorstadt

Bebauungsplan · Basel

Dokument

Nummer
06/43/23G
Art
Bebauungsplan
Gemeinde
Basel
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GRB
Beschlossen
25.10.2006
In Kraft seit
10.12.2006

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Text

Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

730.150

177 Basel Aeschenvorstadt / Henric Petri-Strasse / Elisabethenstrasse / Sternengasse GRB vom 25. Oktober 2006 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates Nr. 06.0564.01 vom 25. April 2006 sowie in den Bericht der Bau- und Raumplanungskommission Nr. 06.0564.02 vom 19. September 2006, gestützt auf § 105 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 1), beschliesst: I. Zonenänderung Der Zonenänderungsplan Nr. 13’164 des Hochbau- und Planungsamts vom 13. Juli 2006 wird als verbindlich erklärt. II. Festsetzung eines Bebauungsplans 1. Der Bebauungsplan Nr. 13’165 des Hochbau- und Planungsamts vom 13. Juli 2006 wird als verbindlich erklärt. 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen: 2.1 Der Bebauungsplan umfasst zwei bebaubare Bereiche: einen äusseren und einen inneren Baubereich. Im inneren Baubereich wird die Ausnutzungsziffer auf 3.0 beschränkt. 2.2 Nutzungsverlagerungen vom äusseren in den inneren Baubereich sind nicht gestattet. 3. Das zuständige Departement kann ausnahmsweise Abweichungen von diesem Bebauungsplan zulassen, sofern die Gesamtkonzeption nicht beeinträchtigt wird.

1) SG 730.100.

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Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

730.150

III. IV. V. Publikation Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren; er unterliegt dem Referendum und wird nach Eintritt der Rechtskraft wirksam. 2)

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2) Wirksam seit 10. 12. 2006.

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