BP 195 Kuppel
Bebauungsplan · Basel · Aufgehoben am 11.05.2023
Dokument
- Nummer
- 11/07/19G
- Art
- Bebauungsplan
- Gemeinde
- Basel
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Planungsamt Basel-Stadt
- Genehmigt durch
- GRB
- Beschlossen
- 16.02.2011
- In Kraft seit
- 03.04.2011
- Aufgehoben
- 11.05.2023
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Text
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
BP 195 195 Basel Kuppel / Gaswerk / Binningerstrasse GRB vom 16. Februar 2011 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf die §§ 101 und 105 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999 1) und die §§ 22 und 33 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 16. April 1997 2), nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates Nr. 10.0866.01 vom 18. Mai 2010 und nach dem mündlichen Antrag der Bau- und Raumplanungskommission vom 16. Februar 2011, beschliesst: I. Zonenänderung Der Zonenänderungsplan Nr. 13‘353 des Hochbau- und Planungsamtes vom 26. August 2008 wird verbindlich erklärt. II. Bebauungsplan 1. Der Bebauungsplan Nr. 13‘351 des Hochbau- und Planungsamts vom 26. August 2008 wird verbindlich erklärt. 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen: a)
b) c)
Im Bereich A sind kulturelle und gastronomische Nutzungen erlaubt. Neubauten haben sich in die Parkumgebung einzuordnen. Die maximale Höhe beträgt 12 m. Im Bereich A1 ist eine parkorientierte gastronomische Nutzungen zulässig. In den Bereichen A2 und A3 sind kulturelle, musikalische Nutzungen erlaubt. Im Bereich B sind Nutzungen im öffentlichen Interesse mit Publikumsverkehr erlaubt. Die Gestaltung der Freiflächen in den Bereichen A und B hat sich in die Parkumgebung zu integrieren.
3. Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption nicht beeinträchtigt wird. III. IV. V. Publikation Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er unterliegt dem Referendum und wird nach Eintritt der Rechtskraft wirksam. 3) 1) 2) 3)
SG 730.100. Dieses Gesetz ist aufgehoben. Massgebend ist jetzt das Finanzhaushaltgesetz vom 14. 3. 2012 (SG 610.100). Wirksam seit 3. 4. 2011.
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