BP 230 Areal Studio Basel Bruderholz

Bebauungsplan · Basel

Dokument

Nummer
20/17/10G
Art
Bebauungsplan
Gemeinde
Basel
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GRB
Beschlossen
22.04.2020
In Kraft seit
15.06.2020

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Text

Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

730.150

230 Basel Bereich Marignanostrasse, Novarastrasse und Schäublinstrasse (Areal Studio Basel Bruderholz) GRB vom 22. April 2020 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf die §§ 101, 105 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999 1), nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates Nr. 18.1312.01 vom 25. September 2018 sowie in den Bericht der Bau- und Planungskommission Nr. 18.1312.02 vom 10. Januar 2019, in das Urteil des Appellationsgerichts vom 10. Januar 2020 sowie in den Bericht des Ratsbüros Nr. 18.1312.03 vom 23. März 2020, beschliesst: I. Zonenänderung 1. Der Zonenänderungsplan Nr. 14’157 des Planungsamtes vom 23. Mai 2018 wird genehmigt. II. Festsetzung eines Bebauungsplans 1. Der Bebauungsplan Nr. 14’155 des Planungsamtes vom 23. Mai 2018 wird verbindlich erklärt. 2. Der Bebauungsplan beinhaltet folgende Vorschriften: a) In den Baubereichen A und B ist je ein Gebäude mit drei Vollgeschossen ohne Dachgeschoss zulässig. Die Gebäudewände dürfen die im Plan dargestellten Höhenangaben nicht überschreiten. Die zulässige Bruttogeschossfläche beträgt 7’700 m2. b) Die Erschliessung der Einstellhalle hat in dem im Plan dargestellten Bereich entlang der Novarastrasse zu erfolgen. c) Die Schäublinstrasse und die Marignanostrasse sind über den Innenhof durch einen öffentlich nutzbaren, durch Servitute gesicherten Fussweg zu verbinden. Der Fussweg ist auf unbestimmte Zeit zu dulden. Erstellung und Unterhalt des Fusswegs sind Aufgabe des Grundeigentümers. d) Die Gebäude sind nach einem architektonischen Gesamtkonzept hochwertig zu gestalten. e) Der Aussenraum ist mit Blick auf die bestehenden Qualitäten nach einem Natur- und Freiraumkonzept hochwertig zu gestalten. f) Die Wärmeversorgung ist als Nahwärmeverbund mit erneuerbaren Energiequellen auszuführen. 3. Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption nicht beeinträchtigt wird.

1) SG 730.100

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Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

730.150

III. IV. V. Publikation Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er unterliegt dem Referendum und tritt am fünften Tag nach der Publikation des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist oder im Falle einer Volksabstimmung am fünften Tag nach Publikation der Annahme durch die Stimmberechtigten in Kraft. 2)

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2) In Kraft seit 15. 6. 2020.

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