10177 - B-Linienplan Hungerbachweg

Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen

Dokument

Art
Bau-, Strassen- und Weglinien
Gemeinde
Riehen
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GdRB
Beschlossen
10.06.2008

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Text

Beschluss

Gemeinde Riehen Gemeinderat

Hungerbachweg Abschnitt Bischoffweg bis Bischoffwegli; Ändern des Linienplans; Planfestsetzungsbeschluss

Gemeinderatsbeschluss vom 10. Juni 2008 Der Gemeinderat setzt, gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsge­ setzes vom 17. November 1999, den geänderten Nutzungsplan/Linienplan, Inventar Nr. 10'177 vom 14. März 2008, für den Hungerbachweg fest. Dieser Planfestsetzungsbeschluss wird mit Rechtsmittelbelehrung publiziert und den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern zugestellt. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Der Re­ kurs ist innert 10 Tagen seit Publikation dieses Beschlusses im Kantonsblatt BaselStadt schriftlich bei der Rekursinstanz anzumelden. Innerhalb von 30 Tagen, vom glei­ chen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die An­ träge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat.

Riehen, 10. Juni 2008

Im Namen des Gemeinderats

Willi Fischer

Der Gemeindeverwalter:

Andreas Schuppli

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www.riehen.ch

Genehmigung

Baudepartement des Kantons Basel-Stadt

Kopie Riehen, Bischoffweg IHungerbachweg Auf der Bischoffhöhe Genehmigung des Linienpians Beschluss vom 23. Juli 2008 ://: 1. Es wird festgestellt, dass die vom Gemeinderat Riehen am 10. Juni 2008 genehmigten Linienpläne, Inventar Nr. 10'176, 10*177 und 10'178 rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig sind. 2. Gestützt auf §114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 werden die Pläne Inventar Nr. 10'176, 10'177 und 10'178 der Gemeinde Riehen genehmigt. 3. Dieser Beschluss ist der Gemeinde Riehen mitzuteilen.

Baudepartement