10143 - BSW-Linienplan Hohlweg
Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen
Dokument
- Art
- Bau-, Strassen- und Weglinien
- Gemeinde
- Riehen
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde Riehen
- Genehmigt durch
- GdRB
- Beschlossen
- 11.05.1999
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Text
Beschluss
^Gemeinde Riehen
Beschluss des GEMEINDERATS RIEHEN vom 11. Mai 1999
RIEHEN, Hohlweg. Anpassung der Bau- und Strassenlinie im Abschnitt Inzlingerstrasse bis Hinterengeliweg: Aufhebung und Festsetzung neuer Bau- und Strassenlinien Planqenehmigunqsbeschluss
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1.
Gestützt auf die §§ 8 und 12 des Strassengesetzes vom 14. Januar 1937 wird der Baulinienplan Nr. 10'143 der Gemeinde Riehen für die endgültige Bau- und Strassenlinie genehmigt. Die im gleichen Plan gelb markierten Bau- und Strassenlinien werden aufgehoben.
2.
Der Hohlweg ist im Sinne des Strassengesetzes, wie bisher eine Hauptstrasse. Die Vorgärten sind nicht zur Strassenverbreiterung bestimmt.
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Dieser Beschluss ist zu publizieren und den betroffenen Liegenschaftseigentümerin nen und -eigentümern zuzustellen.
GEMEINDERAT RIEHEN
Michael Raith Gemeindepräsident
www.Rlehen.ch
Andreas Schuppli Gemeindeverwalter
Genehmigung
e* M
Beschluss des Regierungsrates 48/29 des Kantons Basei-Stadt vom 12.12.2000
002338
Riehen, Hohlweg zwischen Inzlingerstrasse und Hinterengeliweg; Aufhebung der Festsetzung neuer Bau- und Strassenlinien, Plangenehmigungsbe schluss BER BD vom 07.12.2000
Geht an: BD GR Riehen
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Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 11. Mai 1999 genehmigte Baulinienplan Nr. 10*143 betreffend neue Bau- und Strassenlinien am Hohlweg zwischen Inzlingerstrasse und Hinterenge liweg den Vorschriften des Bundes und des Kantons entspricht.