10143 - BSW-Linienplan Hohlweg

Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen

Dokument

Art
Bau-, Strassen- und Weglinien
Gemeinde
Riehen
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GdRB
Beschlossen
11.05.1999

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Riehen mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Dateien

Text

Beschluss

^Gemeinde Riehen

Beschluss des GEMEINDERATS RIEHEN vom 11. Mai 1999

RIEHEN, Hohlweg. Anpassung der Bau- und Strassenlinie im Abschnitt Inzlingerstrasse bis Hinterengeliweg: Aufhebung und Festsetzung neuer Bau- und Strassenlinien Planqenehmigunqsbeschluss

://:

1.

Gestützt auf die §§ 8 und 12 des Strassengesetzes vom 14. Januar 1937 wird der Baulinienplan Nr. 10'143 der Gemeinde Riehen für die endgültige Bau- und Strassenlinie genehmigt. Die im gleichen Plan gelb markierten Bau- und Strassenlinien werden aufgehoben.

2.

Der Hohlweg ist im Sinne des Strassengesetzes, wie bisher eine Hauptstrasse. Die Vorgärten sind nicht zur Strassenverbreiterung bestimmt.

Ganzen Text zeigen

Dieser Beschluss ist zu publizieren und den betroffenen Liegenschaftseigentümerin­ nen und -eigentümern zuzustellen.

GEMEINDERAT RIEHEN

Michael Raith Gemeindepräsident

www.Rlehen.ch

Andreas Schuppli Gemeindeverwalter

Genehmigung

e* M

Beschluss des Regierungsrates 48/29 des Kantons Basei-Stadt vom 12.12.2000

002338

Riehen, Hohlweg zwischen Inzlingerstrasse und Hinterengeliweg; Aufhebung der Festsetzung neuer Bau- und Strassenlinien, Plangenehmigungsbe­ schluss BER BD vom 07.12.2000

Geht an: BD GR Riehen

://:

Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 11. Mai 1999 genehmigte Baulinienplan Nr. 10*143 betreffend neue Bau- und Strassenlinien am Hohlweg zwischen Inzlingerstrasse und Hinterenge­ liweg den Vorschriften des Bundes und des Kantons entspricht.