Linie GBL oder GStrL

Bau-, Strassen- und Weglinien · Basel

Dokument

Art
Bau-, Strassen- und Weglinien
Gemeinde
Basel
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
FSB
Beschlossen
27.09.2023

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Text

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

Tiefbauamt  Allmendverwaltung  Landerwerb

Generell genehmigte Bau- und Strassenlinien Bau-, Strassen- oder Weglinien werden normalerweise mittels Festsetzungsplan und dazugehörigem Beschluss festgelegt. Nach altem Strassengesetz von 1937 (2001 abgelöst durch BPG) wurden mittels Bebauungs- oder Korrektionsplänen dem Grossen Rat beabsichtigte grössere Änderungen der Bau- und Strassenlinien vorgelegt. Der Grosse Rat bestimmte damit diejenigen Strassen, die er als korrektionsbedürftig erachtete. Die darin enthaltenen Linien wurden als generell genehmigte Bau- und Strassenlinien deklariert. (gemäss altem Strassengesetz §1, §7, §11) Basel, Oktober 2023