10024 - BSW-Linienplan Oberdorfstrasse

Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen

Dokument

Art
Bau-, Strassen- und Weglinien
Gemeinde
Riehen
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GdRB
Beschlossen
24.03.1982

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Beschluss des GEMEINDERATES RIEHEN vom 24. März 1982

RIEHEN, Oberdorfstrasse und Stiftsgässchen, neue Bau- und Strassenlinien; Plangenehmigungsbeschluss

://: 1. Gestützt auf die §§ 8 und 12 des Strassenge­ setzes wird der Baulinienplan Er. 10024 der Gemeinde Riehen für die neue Baulinie der Oberdorfstrasse und für die neuen Bau- und Strassenlinien des Stiftsgässchens genehmigt. Die im Plan gelb punktierten Bau- und Strassen­ linien des Stiftsgässchens werden aufgehoben. 2. Die Oberdorfstrasse und das Stiftsgässchen sind wie bisher Hauptstrassen (Hauptstrassen im Sinne des Strassengesetzes, nicht in bezug auf die Verkehrsbedeutung). Der Vorgarten im Bereiche der Liegenschaft Oberdorfstrasse 34 sowie die beid­ seitigen Vorgärten des Stiftsgässchens sind nicht zur Verbreiterung der Strasse bestimmt. Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den betroffenen Liegenschaftseigen­ tümern zuzustellen. GEMEINDERAT RIEHEN Der Präsident:

Der Gemeindeverwalter:

Genehmigung

Beschluss des Regi

18/62

des Kantons Base vom 18. Mai 1982

Riehen, Oberdorfstrasse/Stiftsgässlein, neue Bau- und Strassenlinien, Plangenehmigungsbeschluss

Schreiben des Gemeinderates Riehen vom 26. April 1982 Bericht des Baudepartements vom 5. Mai 1982 ://:

Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 24. März 1982 genehmigte Baulinienplan Nr. 10024 betreffend neue Bau- und Strassenlinien an der Ober­ dorfstrasse und dem Stiftsgässlein den Vorschriften des Bundes und des Kantons entspricht.

Geht an: BD Gemeinderat Riehen