PZ BP 161
Planungszone · Riehen · Aufgehoben am 09.05.2024
Dokument
- Art
- Planungszone
- Gemeinde
- Riehen
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde Riehen
- Genehmigt durch
- GdRB
- Beschlossen
- 28.03.2023
- In Kraft seit
- 14.06.2023
- Aufgehoben
- 09.05.2024
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Text
Gemeinde Riehen Offentl iche Planauflage
Revision Bebauungsplan Nr. 161 für das Bäumlihofareal (Ge' biet) / Aeussere Baselstrasse / Bäumlihofstrasse / KleinriehenPromenade Für das Geviert Bäumlihofareal, Aussere Baselstrasse, Bäumlihofstrasse, Kleinriehen-Promenade besteht seit 1982 mit Anpassung im Jahr 2001 ein Bebauungsplan. Da die Parzelle RC 0066 künftig gewerblich als Tagungs- und Seminarort genutzt werden soll, ist eine Anpassung der Vorschriften und des Bebauungsplans nötig. Die bestehende <Hirzen-Villa> soll erhalten und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden. Der bestehende Hirzen-Pavillon soll durch einen Neubau (Parkpavillon) ersetzt und ein neues Gartenhaus für die Verpflegung der Gäste sowie eine Remise und ein Bassinpavillon erstellt werden. Zudem sollen die Natunuerte auf der Parzelle geschützt werden.
Vom 14. Juni bis zum 14. Juli 2023liegen folgende Dokumente öffentlich auf:
. . . .
Entwurf revidierter Bebauungsplan Nr. 114.01.001 vom 28. Mär22023 Differenzplan Nr. 114.01.002 vom 28.Mär22023 Entwurf revidierte Bebauungsplanvorschriften Planungsbericht, Stand öffentliche Planauflage
Die Entwürfe können ab dem 14. Juni 2023 jeweils von Montag bis Freitag, 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:30 Uhr im Foyer erster Stock bei der Gemeindevennraltung in Riehen, Wettsteinstrasse 1, eingesehen werden. Zudem sind die Unterlagen via Webseite www.riehen.ch oder über das elektronisch geführte Kantonsblatt Basel-Stadt mit weiterführendem Link auf das Webportat ÖnfA-Kataster Publikationen Basel-Stadt ab dem 14. Juni 2023 zugänglich.
Wer Eigentum an Grundstücken hat, die in Anspruch genommen oder anders nutzbar werden sollen, wird gemäss $ 109 Abs. 4 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 (BPG) durch schriftliche Mitteilung auf die Planauflage aufmerksam gemacht. Mit der Planauflage werden gemäss S 116 Abs. 2 Bau- und Planungsgesetz auch Planungszonen begründet.
Rechtsmittelbelehru ng Gegen die Planentwürfe kann gemäss $ 110 BPG bis zum Ende der öffentlichen Auflage, das heisst bis spätestens Freitag, 14. Juli 2023 schriftlich und begründet beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Aus der Begründung muss mindestens hervorgehen, warum das Vorhaben beanstandet wird. Zur Einsprache berechtigt ist gemäss S 110 Abs. 2 des BPG, wer von der Planung persönlich berührt wird und ein schutzwürdiges lnteresse an ihrer Anderung oder Ablehnung hat oder durch eine besondere Vorschrift zur Einsprache ermächtigt ist. Wer nicht zur Einsprache berechtigt ist, kann Anderungen anregen. Einsprachen können an betroffene Dritte weitergeleitet werden, deren rechtliche oder tatsächliche lnteressen durch den Ausgang des Verfahrens berührt sein können.
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Seite 2
Riehen, 6. Juni2023
lm Namen des Gemeinderats
;,r Christine Kaufmann Gemeindepräsidentin
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Patrick Generalsekretär
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