ARA Chemie

Naturersatzflächen · Basel-Stadt

Dokument

Nummer
BBG-Nr. 9137267
Art
Naturersatzflächen
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Kanton
Genehmigt durch
FSB
Beschlossen
18.03.2022
In Kraft seit
18.03.2022

Karte

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Text

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

Bau- und Gastgewerbeinspektorat

Münsterplatz 11, CH-4001 Basel Telefon +41 61 267 92 00 Telefax E-Mail [email protected] Internet www.bgi.bs.ch

Bau-Entscheid Nr. BBG 9'137'267 (1) vom 18. März 2022 Adresse

Basel, Neuhausstrasse 96 Geb. 58648 fertigerstellt Sek. 9B Parz. 572 Basel, Neuhausstrasse 100 Geb. 59055 im Bau Sek. 9B Parz. 572

Gesuchsteller Grundeigentümer Verantwortliche Fachperson Objekt

Synergie ARA Chemie

Eingabedatum

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7.Dezember 2021 4.März 2022 15. Dezember 2021

Publikationsdatum

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Entscheid

Erste Eingabe nachträgliche Unterlagen Einsprachefrist bis 14. Januar 2022

Das Baubegehren wird unter dem Vorbehalt der nachfolgenden Bedingungen und Auflagen bewilligt.

Bau-Entscheid Nr. BBG 9'137'267 (1) vom 18. März 2022

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Stadtgärtnerei Naturschutz

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17. Auf dem Areal der ARA Chemie sind heute nur wenige Grünflächen vorhanden. Innerhalb einer Industriezone sind gesetzlich auch keine Mindestgrünflächen vorzusehen. Dennoch stellen die heutigen Grünflächen Trittsteine im übergeordneten Biotopverbund dar und sind aus ökologischer Sicht bedeutsam. Sie sind, wenn immer möglich, an Ort und Stelle zu erhalten. Auf der nördlichen Grünfläche soll ein neues Gebäude mit zwei Betriebshallen erstellt werden. Die über Jahrzehnte gereifte Grünfläche wird seitens Stadtgärtnerei als schützenswert eingestuft. Gemäss NHG Art. 18 1ter sind technische Eingriffe in schützenswerte Vegetationsflächen angemessen zu ersetzen. Als Ersatz gemäss NHG Art. 18 1ter und zur Erfüllung des ökologischen Ausgleichs gemäss NLG § 9 Abs. 2 sind folgende Massnahmen im Rahmen des vorliegenden Baubegehrens umzusetzen: - Als Ersatz für den Verlust der schützenswerten Vegetationsflächen ist die zweite, etwas südlicher liegende Grünfläche ökologisch aufzuwerten. Als Zielvegetation ist eine artenreiche Fromentalwiese mit einzelnen Strukturen anzustreben. (NHG Art. 18 1ter, NLV §13) - Das neue Gebäude ist vollständig zu begrünen, d.h. fensterlose Wände sind mit einer Fassadenbegrünung, die Dächer mit einer hochwertigen Dachbegrünung zu versehen. Die Dachbegrünung ist ökologisch hochwertig auszugestalten, indem geeignetes Substrat mit einer Stärke von mind. 12cm aufgebracht und eine Saatmischung mit ausschliesslich einheimischen Arten (z.B. Basler Ansaat) verwendet wird. Das Dach ohne PV-Modulen ist zur Förderung von Wildbienen zusätzlich mit Totholz und Sandlinsen zu ergänzen. (NLG § 9 Abs. 2) - Zur Förderung gefährdeter Vogelarten sind an den Speicherbecken Vogelnistkästen für Turmfalken, Mauer- und Alpensegler oder Dohlen anzubringen. (NLG § 9 Abs. 2) - Die im unmittelbaren Umfeld der Neubauten liegende Vegetationsfläche ist ökologisch aufzuwerten und mit einer Strauchgruppe zu ergänzen. (NLG § 9 Abs. 2) 18. Die Aufwertungsmassnahmen sind durch einen Fachplaner/eine Fachplanerin im Detail auszuarbeiten und der Stadtgärtnerei ( ) zur Prüfung zuzustellen. Dabei ist darauf zu achten, dass invasive Arten entfernt und zur Erhöhung der Strukturvielfalt einzelne Strauchgruppen aus einheimischen Dornensträuchern eingeplant werden. 19. In absehbarer Zeit stehen auf dem Areal der ARA Chemie Veränderungen an. Möglicherweise liegt die südliche aufzuwertende Grünfläche (Ersatzfläche) im Perimeter einer späteren Bebauung. Sollte diese Ersatzfläche baubedingt wegfallen, ist auf dem Areal der ARA Chemie gleichwertiger Ersatz im Umfang von 1000 m2 zu schaffen. 20. Mit der Fachstelle für Vogelfragen ( ) oder dem beauftragten Fachplaner ist abzuklären, wie viele und für welche der vorgeschlagenen Vogelarten Nistkästen aufgehängt werden sollen (§ 3, 5, 9 Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz). Bau-Entscheid Nr. BBG 9'137'267 (1) vom 18. März 2022

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Die Beratung durch die Fachstelle für Vogelfragen ist für die Bauherrschaft kostenlos. 21. Für die Planung und Ausführung der Flachdachbegrünung wird eine Begleitung durch die Fachstelle Dachbegrünung der Hochschule Wädenswil empfohlen ( ). Die Beratung ist für die Bauherrschaft kostenlos. 22. Zur Reduktion von städtischen Hitzeinseln ist zu prüfen, ob die Zufahrt zum neuen Gebäude begrünbar gestaltet werden kann. (Stadtklimakonzept zur klimaangepassten Siedlungsentwicklung im Kanton Basel-Stadt, Juli 2021)

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