Rheinhalde
Waldreservate · Basel-Stadt
Dokument
- Art
- Waldreservate
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- Amt für Wald beider Basel
- Genehmigt durch
- RRB
- Beschlossen
- 03.01.1919
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Text
Schutz der Rheinhalde: RRB
789.750
Beschluss des Regierungsrates betreffend den Schutz der Rheinhalde Vom 3. Januar 1919 (Stand 3. Januar 1919) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf § 41 der Verordnung vom 9. Dezember 1911 zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch vom 27. April 1911 1), beschliesst: Zum Schutze des bestehenden Naturzustandes an der Rheinhalde zwischen Peter Rot-Strasse und Verbindungsbahn wird die Beseitigung, Verstümmelung oder sonstige Beeinträchtigung der bestehenden Bäume untersagt. Diese Bäume sind in den Strassenlinienplan des Schaffhauserrheinweges einzuzeichnen.
1)
SG 211.110.
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