10135 - BSW-Linienplan Rössligasse

Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen

Dokument

Art
Bau-, Strassen- und Weglinien
Gemeinde
Riehen
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GdRB
Beschlossen
16.06.1998

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Text

Beschluss

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Beschluss des GEMEINDERATES RIEHEN vom 16. Juni 1998

RIEHEN,

Überbauung Gartgengasse; Aufhebung und Festsetzung neuer Bau-, Strassen- und Fussweglinien;

Planaenehmiqunqsbeschluss

://:

1. Gestütz auf die §§ 8 und 12 des Strassengesetzes vom 14. Januar 1937 wird der Baulinienplan Nr. 10*135 der Gemeinde Riehen für die endgültigen Bau-, Strassenlinien und Fussweglinien genehmigt. Die im gleichen Plan gelb markierten Bau- und Strassenlinien werden aufgehoben. 3. Die Gartengasse, Rössligasse und Im Singeisenhof sind Hauptstrassen im Sinne des Strassengesetztes. Die Vorgärten sind nicht zur Verbreiterung der Strasse bestimmt.

Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den betroffenen Liegenschaftseigentümern und -eigentümerinnen zuzustellen.

GEMEINDERAT RIEHEN Der Präsident:

Der Gemeindeverwalter:

Genehmigung

GEMEINDE RIEHEN

UG 1998

Beschluss des Regierungsrates 31/11 Kantons Basel-Stadt VI; •;

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981541

vom 28.07.1998

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Riehen, Überbauung Gartengasse; Aufhebung und Festsetzung neuer Bau-, Strassen- und Fussweglinien; Plangenehmigungsbeschluss BER BD vom 02.07.1998

Geht an: BD Betr.

://:

Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 16. Juni 1998 genehmigte Baulinienplan Nr. 10'135 betreffend neue Bau-, Strassen- und Fussweglinien für die Ueberbauung Gartengasse (Gartengasse, Im Singeisenhof und Rössligasse) den Vorschriften des Bundes und des Kantons entspricht.

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