10135 - BSW-Linienplan Rössligasse
Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen
Dokument
- Art
- Bau-, Strassen- und Weglinien
- Gemeinde
- Riehen
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde Riehen
- Genehmigt durch
- GdRB
- Beschlossen
- 16.06.1998
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Beschluss
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Beschluss des GEMEINDERATES RIEHEN vom 16. Juni 1998
RIEHEN,
Überbauung Gartgengasse; Aufhebung und Festsetzung neuer Bau-, Strassen- und Fussweglinien;
Planaenehmiqunqsbeschluss
://:
1. Gestütz auf die §§ 8 und 12 des Strassengesetzes vom 14. Januar 1937 wird der Baulinienplan Nr. 10*135 der Gemeinde Riehen für die endgültigen Bau-, Strassenlinien und Fussweglinien genehmigt. Die im gleichen Plan gelb markierten Bau- und Strassenlinien werden aufgehoben. 3. Die Gartengasse, Rössligasse und Im Singeisenhof sind Hauptstrassen im Sinne des Strassengesetztes. Die Vorgärten sind nicht zur Verbreiterung der Strasse bestimmt.
Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den betroffenen Liegenschaftseigentümern und -eigentümerinnen zuzustellen.
GEMEINDERAT RIEHEN Der Präsident:
Der Gemeindeverwalter:
Genehmigung
GEMEINDE RIEHEN
UG 1998
Beschluss des Regierungsrates 31/11 Kantons Basel-Stadt VI; •;
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981541
vom 28.07.1998
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Riehen, Überbauung Gartengasse; Aufhebung und Festsetzung neuer Bau-, Strassen- und Fussweglinien; Plangenehmigungsbeschluss BER BD vom 02.07.1998
Geht an: BD Betr.
://:
Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 16. Juni 1998 genehmigte Baulinienplan Nr. 10'135 betreffend neue Bau-, Strassen- und Fussweglinien für die Ueberbauung Gartengasse (Gartengasse, Im Singeisenhof und Rössligasse) den Vorschriften des Bundes und des Kantons entspricht.
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