5887H

Bau-, Strassen- und Weglinien · Basel

Dokument

Nummer
P231414
Art
Bau-, Strassen- und Weglinien
Gemeinde
Basel
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RRB
Beschlossen
17.10.2023

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Text

6 •

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Regierungsratsbeschluss vom 17. Oktober 2023

Freiburgerstrasse, Neuhausstrasse, Abschnitt Einmündung Freiburgerstrasse bis Bahnunterführung; Umgestaltung der Allmend; Änderung der Linienund Erschliessungspläne; Planfestsetzungsbeschluss

1.

Der Regierungsrat genehmigt gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes die Nutzungspläne / Linien- und Erschliessungspläne Nr. 5887-5889 des Tiefbauamts betreffend die Änderung der Strassenlinien sowie die Umgestaltung der Freiburgerstrasse und der Neuhausstrasse, Abschnitt Einmündung Freiburgerstrasse bis Bahnunterführung, inklusive der Baumfällungen, der neuen generellen Strassenquerprofile und der Höhenkoten der Strassenlinien.

2.

Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen und der an das Projekt anstossenden Liegenschaften sowie allfälligen Einsprechenden zuzustellen.

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3.

Der Bauentscheid der Allmendverwaltung vom 10. August 2023 wird dem Gesuchsteller eröffnet.

Begründung

Im Zusammenhang mit umfangreichen Fahrbahnerneuerungen und Werkleitungssanierungen soll bei dieser Gelegenheit die Freiburgerstrasse funktional und gestalterisch aufgewertet werden. Mit der Umgestaltung wird die Freiburgerstrasse samt Knoten- und Einmündungsbereich an das erhöhte Verkehrsaufkommen angepasst. Zudem werden behindertengerechte Haltestellenbereiche sowie entlang der gesamten Strecke eine neue Veloführung realisiert. Die Einmündung der Neuhausstrasse in die Freiburgerstrasse wird neu als Kreisverkehr ausgestaltet. Von den 104 Parkplätzen werden 47 Parkplätze aufgehoben. Im Rahmen der Sanierungs- und Umgestaltungsmassnahmen werden 21 Bäume gefällt und 43 Bäume gepflanzt. Im Bereich der Zollanlage Otterbach werden die Strassenlinien an die neue Situation angepasst.

P231414

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen ab Publikation im Kantonsblatt schriftlich beim Verwaltungsgericht anzumelden; innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Die Einreichung des Rekurses hemmt den Vollzug des angefochtenen Beschlusses nicht, es sei denn, dass die Verwaltungsgerichtspräsidentin resp. der Verwaltungsgerichtspräsident dies ausdrücklich anordnet. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren, dem Rekurrenten oder der Rekurrentin ganz oder teilweise auferlegt werden. Die Nutzungspläne / Linien- und Erschliessungspläne Nr. 5887-5889 des Tiefbauamts können beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, 4001 Basel eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00-12.00 Uhr und 13.15-17.00 Uhr, Telefon 06126768 68. Die Publikation erfolgt im Kantonsblatt vom 25. Oktober 2023.

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