WAP BP Areal zur Eiche
Wohnanteilplan · Basel
Dokument
- Nummer
- 23/49/11G
- Art
- Wohnanteilplan
- Gemeinde
- Basel
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Planungsamt Basel-Stadt
- Genehmigt durch
- GRB
- Beschlossen
- 06.12.2023
- In Kraft seit
- 08.02.2024
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Text
Beschluss
Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Beschluss Nr. 23/49/11G Vom 06.12.2023 P230506
Ratschlag «Areal Zur Eiche» Zonenänderung, Festsetzung eines Bebauungsplans, Änderung Lärmempfindlichkeitsstufenplan, Änderung Wohnanteilplan sowie neue Bau- und Strassenlinien und neue Baugrenzen im Bereich Innerer Egliseeweg, Riehenstrasse, Säckingerstrasse, Laufenburgerstrasse (Areal Zur Eiche) 23.0506.01, Ratschlag des RR vom 27.06.2023
://:
Zustimmung
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf die §§ 101, 105 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999 1, nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates Nr. 23.0506.01 vom 28. Juni 2023 und nach dem mündlichen Antrag der Bauund Planungskommission vom 6. Dezember 2023, beschliesst: I.
Zonenänderung
Der Zonenänderungsplan Nr. 14'400 von Städtebau & Architektur vom 07.11.2022 wird verbindlich erklärt. II.
Festsetzung eines Bebauungsplans
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1.
Der Bebauungsplan Nr. 14’397 von Städtebau & Architektur vom 07.11.2022 wird verbindlich erklärt. Der Bebauungsplan beinhaltet folgende Vorschriften:
2.
a. Bei guter städtebaulicher, architektonischer und freiraumplanerischer Gesamtwirkung und unter Beachtung des bestehenden Siedlungscharakters kann die Bewilligungsbehörde über den bestehenden Baukubus gemäss Stadt- und Dorfbild Schonzone hinausgehende bauliche Massnahmen zulassen. b. Dabei sind Baukörper bis maximal 4 Vollgeschosse und ein Dachgeschoss, sowie Wandhöhen bis 12 m und Gebäudehöhen bis 17 m zulässig. Die maximal zulässige bauliche Ausnutzung bestimmt sich nur aus der Ausnutzungsziffer und darf den Wert von 1.1 nicht überschreiten. c. Zum Nachweis der guten Gesamtwirkung kann die zuständige Stelle ein qualitätssicherndes Varianzverfahren verlangen. d. Die Zielwerte des SIA-Effizienzpfads Energie sind einzuhalten. Strengere kantonale Vorgaben gehen diesen Zielwerten vor.
III.
Änderung Lärmempfindlichkeitsstufenplan
Der Plan Neue Lärmempfindlichkeitsstufen Nr. 14’404 von Städtebau & Architektur vom 07.11.2022 wird verbindlich erklärt. IV.
Änderung Wohnanteilplan
Der Plan Neuer Wohnanteil Nr. 14’402 von Städtebau & Architektur vom 07.11.2022 wird verbindlich erklärt. 1
SG 730.100.
V.
Bau- und Strassenlinien, Baugrenzen
Der Linienplan Nr. 14’398 von Städtebau & Architektur vom 07.11.2022 wird verbindlich erklärt. VI.
Publikation
Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er unterliegt dem Referendum und tritt am fünften Tag nach der Publikation des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist oder im Falle einer Volksabstimmung am fünften Tag nach Publikation der Annahme durch die Stimmberechtigten in Kraft. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Neue Einwände sind ausgeschlossen, wenn sie bereits im Einspracheverfahren hätten vorgebracht werden können. Der Rekurs ist innerhalb von zehn Tagen nach der Zustellung dieses Beschlusses beim Verwaltungsgericht anzumelden. Innerhalb von 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren, der Rekurrentin oder dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden.
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Quelle: Geodaten Kanton Basel-Stadt
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Städtebau & Architektur Städtebau
Datum
Planungsperimeter Kein Geschoss keine Aussage
Areal Zur Eiche
07.11.2022
Revision
Wohnanteiländerungsplan Bestehender Wohnanteil
Format
A3
Massstab
1:500
Projektleiter
rv
Zeichner
bö
Archiv-Nr.
Plan Nr. Münsterplatz 11
CH-4001 Basel
Telefon 061 / 267 92 25
14'401 [email protected]
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Quelle: Geodaten Kanton Basel-Stadt
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Städtebau & Architektur Städtebau
Datum
Planungsperimeter Kein Geschoss keine Aussage
Areal Zur Eiche
07.11.2022
Revision
Wohnanteiländerungsplan Neuer Wohnanteil
Format
A3
Massstab
1:500
Projektleiter
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Zeichner
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Archiv-Nr.
Plan Nr. Münsterplatz 11
CH-4001 Basel
Telefon 061 / 267 92 25
14'402 [email protected]