Verlängerung Lagerschopf
Naturersatzflächen · Basel-Stadt · Aufgehoben am 31.12.2028
Dokument
- Nummer
- BBG-Nr. 9148917
- Art
- Naturersatzflächen
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- Stadtgärtnerei
- Genehmigt durch
- FSB
- Beschlossen
- 19.04.2023
- In Kraft seit
- 19.04.2023
- Aufgehoben
- 31.12.2028
Karte
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9148917_ENT_20230419_OEREB.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Bau- und Gastgewerbeinspektorat
Münsterplatz 11, CH-4001 Basel Telefon +41 61 267 92 00 Telefax E-Mail [email protected] Internet www.bgi.bs.ch
Bau-Entscheid Nr. BBG 9'148'917 (1) vom 19. April 2023 Adresse
Basel, Uferstrasse 1
Gesuchsteller Grundeigentümer BaurechtsnehmerIn Verantwortliche Fachperson
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Objekt
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Verlängerung Lagerschopf befristung bis 31.12.2028 (Erneuerung BBG 9100871)
Eingabedatum Publikationsdatum
22.Februar 2023 8. März 2023
Entscheid
Das Baubegehren wird unter dem Vorbehalt der nachfolgenden Bedingungen und Auflagen bewilligt.
Bau-Entscheid Nr. BBG 9'148'917 (1) vom 19. April 2023
Einsprachefrist bis
11. April 2023
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Bau- und Gastgewerbeinspektorat
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Stadtgärtnerei Naturschutz 8.
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Der Lagerschopf befindest sich auf einer Fläche, die vollumfänglich im Kantonalen Inventar der schützenswerten Naturobjekte (ID-Nr. Naturobjekt 365) eingetragen ist. Temporäre Beeinträchtigungen bis zu 10 Jahren zeitigen keine Ersatzmassnahmen. Die Beeinträchtigung besteht jedoch bereits seit 20 Jahren (Bauvollendung war 2003) und soll nun noch einmal um weitere 5 Jahre verlängert werden. Aus diesem Grund ist gemäss §9 Abs. 2 NLG für die Dauer der Beeinträchtigung angemessener Ersatz zu leisten. Die Ersatzmassnahmen sowie die Pflege der Ersatzflächen sind innert 3 Monaten mit der kantonalen Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz ( ) zu definieren und deren Finanzierung sicherzustellen. Als Ersatzmassnahme bietet sich die Aufwertung der umliegenden Wiesenfläche an. Um die ersatzlose Beeinträchtigung über 20 Jahre zu kompensieren, hat die Wiederherstellung ausserdem im Sinne einer ökologischen Aufwertung zu erfolgen (§9 NLG).
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Bau-Entscheid Nr. BBG 9'148'917 (1) vom 19. April 2023
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