5016 - BSW-Linienplan Rössligasse

Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen

Dokument

Art
Bau-, Strassen- und Weglinien
Gemeinde
Riehen
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RRB
Beschlossen
07.07.1964

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Text

336 Beschluss des Regierungsrates betreffend die Festsetzung von endgültigen Bau- und Strassenlinien für die Rössligasse, Riehen Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beschliesst: Für die Rössligasse, Riehen, werden Bau- und Strassenlinien endgültig festgesetzt wie folgt: I. Massgebend für diese Bau- und Strassenlinien sind die vom Regierungsrate unter dem heutigen Datum unterzeichneten und mit der Inventamummer 5016 versehenen Pläne sowie die nachstehende, mit den Angaben der Pläne übereinstim­ mende Beschreibung: 1. Lage der Strasse: a) Anfang: Schöpfgässchen. b) Richtungsbrüche: nach Plan. c) Ende: Hubgässchen. 2. Breite der Strasse und ihrer Teile: a) Zwischen den Baulinien: variabel. b) Zwischen den Strassenlinien: variabel. c) Vorgärten, rechts: 2.00 m, 3,5 m und variabel. 3. Höhenverhältnisse: Für die HöhenVerhältnisse ist der Kotenplan Nr. 60e mass­ gebend. II. Die Rössligasse wird als Hauptstrasse bezeichnet, sie darf beidseitig angebaut werden. Die Vorgärten sind nicht zur Verbreiterung der Strasse be­ stimmt. III. Das Vermessungsamt wird angewiesen, diese Bau- und Stras­ senlinien im Grundbuchplan einzutragen. Dieser Beschluss ist zu publizieren und den davon betroffenen Liegenschaftseigentümern nach Massgabe des Gesetzes mitzu­ teilen. Basel, den

- 7. JULI 1964

Verzeichnis der von den Bau- und Strassenlinien berührten Liegenschaften und deren Eigentümer: Riehen, Sektion A Parzelle 1396 Johann F. Leisinger-Schweitzer und Kons. 1375 Martha Wenk-Löliger Von den Strassenlinien berührte Liegenschaften: Parzelle 1893 Emma Huwyler-Löliger 1872 Emma Huwyler-Löliger 5413 Ernst Schlozer-Haas 1523 Emil G. Wenk-Bigler Die gelb punktierte Baulinie wird aufgehoben. NB. Die Pläne Nr. 5016 können beim Baudepartement, Tiefbau­ amt, Bureau Nr. 206, eingesehen werden.