Denkmalschutz Friedensgasse 54, Hinterhaus
Denkmalverzeichnis · Basel-Stadt
Dokument
- Nummer
- P241446
- Art
- Denkmalverzeichnis
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- Denkmalpflege Basel-Stadt
- Genehmigt durch
- RRB
- Beschlossen
- 15.10.2024
- In Kraft seit
- 06.11.2024
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Beschluss und RechtskraftbescheinigungIn neuem Tab öffnen
Text
Rubrik: Beschlüsse und Erlasse Unterrubrik: Beschlüsse des Regierungsrates Publikationsdatum: KABBS 19.10.2024 Meldungsnummer: RS-BS45-0000000996 Publizierende Stelle Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, Marktplatz 9, 4001 Basel
Genehmigung des Vertrags betreffend Eintragung der Liegenschaft Friedensgasse 54, Hinterhaus (Basel) in das Kantonale Denkmalverzeichnis Informationen zum Beschluss: Beschlussdatum: 15.10.2024 P241446 Beschliessende Stelle: Im Namen des Regierungsrates Der Regierungspräsident: Dr. Conradin Cramer Die Staatsschreiberin: Barbara Schüpbach-Guggenbühl Der vollständige Beschluss kann im PDF-Anhang eingesehen werden. Ergänzende rechtliche Hinweise: Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist binnen 10 Tagen nach der Eröffnung des Beschlusses beim Verwaltungsgericht anzumelden; spätestens innert 30 Tagen vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist eine schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angaben der Beweismittel zu enthalten hat.
Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
Regierungsratsbeschluss vom 15. Oktober 2024
Genehmigung des Vertrags betreffend Eintragung der Liegenschaft Friedensgasse 54, Hinterhaus (Basel) in das Kantonale Denkmalverzeichnis P241446 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf § 15 Abs. 3 des Gesetzes über den Denkmalschutz vom 20. März 19801, beschliesst: ://: 1. Der Vertrag vom 2. April 2024 betreffend Eintragung der Liegenschaft Friedensgasse 54, Hinterhaus in Basel in das Kantonale Denkmalverzeichnis wird genehmigt. Während der Rekursfrist liegt der genehmigte Vertrag bei der Kantonalen Denkmalpflege für Interessierte zur Einsichtnahme auf. 2. Infolgedessen wird die Liegenschaft Friedensgasse 54, Hinterhaus2, unter Ziff. 1, Basel, Profanbauten, ins Kantonale Denkmalverzeichnis vom 23. Juni 19813 aufgenommen. 3. Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren. Basel, 15. Oktober 2024 Im Namen des Regierungsrates Der Regierungspräsident: Dr. Conradin Cramer Die Staatsschreiberin: Barbara Schüpbach-Guggenbühl Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist binnen 10 Tagen nach der Eröffnung des Beschlusses beim Verwaltungsgericht anzumelden; spätestens innert 30 Tagen vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist eine schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angaben der Beweismittel zu enthalten hat.
1
SG 497.100. Schutzumfang gemäss Vertrag vom 2. April 2024 (einsehbar bei der Kantonalen Denkmalpflege). 3 SG 497.300. 2
Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt
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Staatskanzlei
Marco Greiner Vizestaatsschreiber
Marktplatz 9, Postfach CH-4001 Basel
Kantonale Denkmalpflege Basel-Stadt Unterer Rheinweg 25 4058 Basel
Tel.: +41 61 267 86 36
E-Mail: [email protected] www.bs.ch
Basel, 6. November 2024 Rechtskraft zum RRB vom 15. Oktober 2024 betreffend Eintragung ins Kantonale DenkmalVerzeichnis der Liegenschaft Friedensgasse 54, Hinterhaus, Basel Sehr geehrte Damen und Herren
Gegen den im Kantonsblatt vom 19. Oktober 2024 publizierten Beschluss des Regierungsrates vom 15. Oktober2024 betreffend Eintragung ins Kantonale Denkmalverzeichnis der Liegenschaft Friedensgasse 54, Hinterhaus in Basel, ist innert der gesetzlichen Frist kein Rekurs eingereicht worden. Der Beschluss ist deshalb in Rechtskraft erwachsen.
Freundliche Grüsse
MarcoC3re,in ( Vizesta^its^chreiber