Denkmalschutz Müllheimerstrasse 48

Denkmalverzeichnis · Basel-Stadt

Dokument

Nummer
P241445
Art
Denkmalverzeichnis
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Kanton
Genehmigt durch
RRB
Beschlossen
15.10.2024
In Kraft seit
06.11.2024

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Beschluss und RechtskraftbescheinigungIn neuem Tab öffnen

Text

Rubrik: Beschlüsse und Erlasse Unterrubrik: Beschlüsse des Regierungsrates Publikationsdatum: KABBS 19.10.2024 Meldungsnummer: RS-BS45-0000000995 Publizierende Stelle Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, Marktplatz 9, 4001 Basel

Genehmigung des Vertrags betreffend Eintragung der Liegenschaft Müllheimerstrasse 48 (Basel) in das Kantonale Denkmalverzeichnis Informationen zum Beschluss: Beschlussdatum: 15.10.2024 P241445 Beschliessende Stelle: Im Namen des Regierungsrates Der Regierungspräsident: Dr. Conradin Cramer Die Staatsschreiberin: Barbara Schüpbach-Guggenbühl Der vollständige Beschluss kann im PDF-Anhang eingesehen werden. Ergänzende rechtliche Hinweise: Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist binnen 10 Tagen nach der Eröffnung des Beschlusses beim Verwaltungsgericht anzumelden; spätestens innert 30 Tagen vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist eine schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angaben der Beweismittel zu enthalten hat.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Regierungsratsbeschluss vom 15. Oktober 2024

Genehmigung des Vertrags betreffend Eintragung der Liegenschaft Müllheimerstrasse 48 (Basel) in das Kantonale Denkmalverzeichnis P241445 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf § 15 Abs. 3 des Gesetzes über den Denkmalschutz vom 20. März 19801, beschliesst: ://: 1. Der Vertrag vom 4. Dezember 2023 betreffend Eintragung der Liegenschaft Müllheimerstrasse 48 in Basel in das Kantonale Denkmalverzeichnis wird genehmigt. Während der Rekursfrist liegt der genehmigte Vertrag bei der Kantonalen Denkmalpflege für Interessierte zur Einsichtnahme auf. 2. Infolgedessen wird die Liegenschaft Müllheimerstrasse 482, unter Ziff. 1, Basel, Profanbauten, ins Kantonale Denkmalverzeichnis vom 23. Juni 19813 aufgenommen. 3. Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren. Basel, 15. Oktober 2024 Im Namen des Regierungsrates Der Regierungspräsident: Dr. Conradin Cramer Die Staatsschreiberin: Barbara Schüpbach-Guggenbühl Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist binnen 10 Tagen nach der Eröffnung des Beschlusses beim Verwaltungsgericht anzumelden; spätestens innert 30 Tagen vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist eine schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angaben der Beweismittel zu enthalten hat.

1

SG 497.100. Schutzumfang gemäss Vertrag vom 4. Dezember 2023 (einsehbar bei der Kantonalen Denkmalpflege). 3 SG 497.300. 2

Präsidialdepartennent des Kantons Basel-Stadt

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Staatskanzlei

Marco Greiner

Vizestaatsschreiber Marktplatz 9, Postfach CH-4001 Basel

Kantonale Denkmalpflege Basel-Stadt Unterer Rheinweg 25 4058 Basel

Tel.: +41 61 267 86 36 E-Mail: [email protected] www.bs.ch

Basel, 6. November 2024 Rechtskraft zum RRB vom 15. Oktober 2024 betreffend Eintragung ins Kantonale DenkmalVerzeichnis der Liegenschaft Müllheimerstrasse 48, Basel Sehr geehrte Damen und Herren

Gegen den im Kantonsblatt vom 19. Oktober 2024 publizierten Beschluss des Regierungsrates vom 15. Oktober2024 betreffend Eintragung ins Kantonale Denkmalverzeichnis der Liegenschaft Müllheimerstrasse 48 in Basel, ist innert der gesetzlichen Frist kein Rekurs eingereicht worden. Der Beschluss ist deshalb in Rechtskraft erwachsen. Freundliche Grüsse

Marco Vizest

r

Schreiber