10227 - B-Linienplan Steingrubenweg

Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen

Dokument

Art
Bau-, Strassen- und Weglinien
Gemeinde
Riehen
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GdRB
Beschlossen
13.05.2025
In Kraft seit
26.08.2025

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Text

Beschluss

Gemeinetre

Riehen Steingrubenweg: Steingrubenweg im Bereich Parzellen RF 374, RF 427 und RF 430; Anderung des Linienplans; Planfestsetzu ngsbesch uss I

Gemeinderatsbeschluss vom 13. Mai 2025 DerGemeinderatsetzt, gestütztauf die $$ 97,98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999, den Linienplan lnventar Nr. 10'227-l vom 11. Februar 2025 für den Steingrubenweg fest.

Wer Eigentum an Grundstücken hat, die in Anspruch genommen werden oder anders nutzbar werden sollen, wird durch schriftliche Mitteilung auf die Planfestsetzung aufmerksam gemacht. Die Pläne können nach vorheriger Vereinbarung bei der Gemeindeverwaltung Riehen eingesehen werden.

Re c hts m itte I b e I e h ru n g :

Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Neue Einwände sind ausgeschlossen, wenn sie bereits im Einspracheverfahren hätten vorgebracht werden können (S 113 Abs.3 BPG). Der Rekurs ist innerhalb von l0Tagen nach der Publikation dieses Beschlusses im Kantonsblatt beim Regierungsrat anzumelden. lnnerhalb von 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt angerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren der Rekurrentin oder dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden. lm Namen des Gemeinderats

Die Präsidentin

Der Generalsekretär:

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\ Christine Kaufmann

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Patrick Breitenstein

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Genehmigung

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Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt Riehen, Stei ngru benweg Genehmigung Linienplan

Genehmigu ngsbeschluss

:ll: . Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 13. Mai 2025 geneh1

migte Linienplan Nr. 10'227-1 rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig ist.

2. Gestützt auf $1 14 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 wird der PIan Nr. 10'227-1 der Gemeinde Riehen genehmigt.

3. Dieser Beschluss ist der Gemeinde Riehen mitzuteilen. Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

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Esther Keller Departementsvorsteheri n

Basel, den Z€ " f .?5