10227 - B-Linienplan Steingrubenweg
Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen
Dokument
- Art
- Bau-, Strassen- und Weglinien
- Gemeinde
- Riehen
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde Riehen
- Genehmigt durch
- GdRB
- Beschlossen
- 13.05.2025
- In Kraft seit
- 26.08.2025
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Riehen mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Dateien
BeschlussIn neuem Tab öffnen
Text
Beschluss
Gemeinetre
Riehen Steingrubenweg: Steingrubenweg im Bereich Parzellen RF 374, RF 427 und RF 430; Anderung des Linienplans; Planfestsetzu ngsbesch uss I
Gemeinderatsbeschluss vom 13. Mai 2025 DerGemeinderatsetzt, gestütztauf die $$ 97,98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999, den Linienplan lnventar Nr. 10'227-l vom 11. Februar 2025 für den Steingrubenweg fest.
Wer Eigentum an Grundstücken hat, die in Anspruch genommen werden oder anders nutzbar werden sollen, wird durch schriftliche Mitteilung auf die Planfestsetzung aufmerksam gemacht. Die Pläne können nach vorheriger Vereinbarung bei der Gemeindeverwaltung Riehen eingesehen werden.
Re c hts m itte I b e I e h ru n g :
Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Neue Einwände sind ausgeschlossen, wenn sie bereits im Einspracheverfahren hätten vorgebracht werden können (S 113 Abs.3 BPG). Der Rekurs ist innerhalb von l0Tagen nach der Publikation dieses Beschlusses im Kantonsblatt beim Regierungsrat anzumelden. lnnerhalb von 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt angerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren der Rekurrentin oder dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden. lm Namen des Gemeinderats
Die Präsidentin
Der Generalsekretär:
Ganzen Text zeigen
\ Christine Kaufmann
!vri\,",,v. i:iit)it(:)rr {:ll
Patrick Breitenstein
_t
Genehmigung
qt
I
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt Riehen, Stei ngru benweg Genehmigung Linienplan
Genehmigu ngsbeschluss
:ll: . Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 13. Mai 2025 geneh1
migte Linienplan Nr. 10'227-1 rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig ist.
2. Gestützt auf $1 14 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 wird der PIan Nr. 10'227-1 der Gemeinde Riehen genehmigt.
3. Dieser Beschluss ist der Gemeinde Riehen mitzuteilen. Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Ganzen Text zeigen
Esther Keller Departementsvorsteheri n
Basel, den Z€ " f .?5