5925

Bau-, Strassen- und Weglinien · Basel

Dokument

Nummer
P260218
Art
Bau-, Strassen- und Weglinien
Gemeinde
Basel
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RRB
Beschlossen
03.03.2026

Karte

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Text

Plan

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

5925

Tiefbauamt

NUTZUNGSPLAN Linien- und Erschliessungsplan GRENZACHERSTRASSE Schwarzwaldstrasse - Rankstrasse

Benützungsbewilligung des GVA BS zur Verwendung der digitalen Daten vom 22.11.2001. AIie Rechte vorbehalten. Datenbezug GVA: 08.07.2024 Planerstellung: Massstab:

06.01.2026/cgi 1 :200

Geprüft: g34.6 é

Vom Regierungsra Basel-Stadt genehm Basel, den

Ganzen Text zeigen

0 3. März 2026

Der Präsident: sas, den

24.1., 2026

cr

.

o. 2G

Basel, den 3o.

Die Staatsschreiberin:

se Ra nks tras

Querprofil 2** 1:100

Innerhalb des Baubewilligungs-Perimeters werden die bisherigen Längenprofile aufgehoben.** Wo keine Höhenkoten angegeben sind, bleibt die bestehende bauliche Situation entlang der Parzellengrenzen grundsätzlich höhenmässig unverändert.**

Querprofil 3**, 1:100

LEGENDE

1.70

2.38

4.20

1.69

4.22

Wartehalle

Trottoir Bushaltestelle

Bus/Velo

Grünfläche

Fahrbahn

0.71

7.13

4.88

5.76

2.00

5.00

4.53

3.56

Grünfläche

Fahrbahn

Grünfläche

Trottoir

Fahrbahn

Zuwegung / Grünfläche

Trottoir

1.56 Schleppbereich 285

5.80

2.25

7.25

7.25

2.25

5.50

9.00

1.82

Fahrbahn

Beton-Innenring überfahrbar

Grünfläche

Grünfläche

Beton-Innenring überfahrbar

Fahrbahn

Fahrbahn (Eisenbahnweg)

Trottoir

22cm

12cm

12cm

Trottoir / Gehbereich

Fahrbahn

Trottoir, Gehbereich

Fahrbahn (angehoben *)

Trottoir, Gehbereich (abgesenkt *)

Fahrbahn (gepflästert)

Trottoir Anrampung Trottoir, Gehbereich (gepflästert *)

Bauten

Bauwerke/Möblierung neu

Übrige Flächen

Gebäude, Bauwerke: bestehend *

Trottoir, Gehbereich (wasserdurchlässig *)

Drittprojekt *

Bl

Str l

12cm

Str l

Strl

U

Parzellengrenze

Parzellengrenze

Fahrbahn

Neue Mauer

12cm

4.5cm

10cm

10cm

4.5cm

4cm

8cm

0cm

Parzellengrenze

Parzellengrenze

12cm

8cm

12cm

12cm

12cm

12cm

12cm

22cm

Parzellengrenze

Parzellengrenze / Strl

Bl

U

Querprofil 1**, 1:100

Projekt Servicezentrum Bus (SZB) Garage Rank Stand 15.09.2025*

Grünflächen, Bäume und Gewässer

Grünfläche neu

Randabschlüsse

191203

3.31

5.00

4.42

3.67

4.33

3.85

Trottoir

Fahrbahn

Grünfläche

Fahrbahn

Bus/Velo

Trottoir Bushaltestelle

Randabschluss mit Anschlag

Grünfläche bestehend *

Randabschluss ohne Anschlag

Baum bestehend * Baum entfernen * (keine Fällbewilligung erforderlich)

zu entfernende Objekte (220

Baum neu

Strassen-, Weg- und Baulinien

700)

Baulinie neu**

Baulinie bestehend * Strl

Strassenlinie neu**

Strl

Strassenlinie bestehend* Strassenlinie / Baulinie aufgehoben** Öffentliches Wegrecht

Strl

6.00

Bl

Bl

3.85

5.05

1x Plakatträger Typ F12, an Wartehalle

Plakatträger Typ Soleil F4 freistehend

* nur orientierender Planinhalt ** Gegenstand der Festsetzung

04 22 1

2

Warteh 17alle 071 Wartehalle Mono 297

8.50

Bl 5.15

Strl

3.50

SEKTION8

4.20

3.50

5.00

Plakatträger Typ Soleil F200 L freistehend

Plakatträger Typ Soleil F200 L freistehend

3.30

Plakatträger Typ Soleil F200 L freistehend

1 x Plakatträger Typ Soleil F200 L freistehend

7.25

2.25

5.80

Grenzacherstrasse

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt 4.05

Tiefbauamt 1 x Plakatträger

5925

Typ Soleil F200 L freistehend 3.50

5.00

Grenzacherstrasse

NUTZUNGSPLAN

3.30

Strl

Strl

Bl

Plakatträger Typ Soleil F4 freistehend

Bl

Querprofil 3**

260 3.80

5.00

2c Strl

Linien- und Erschliessungsplan

Bl

U

2

2a

2b

Str

l

Strl

Bl

GRENZACHERSTRASSE

Bl

Bl

2088 0 0

Bl

6.0

5

(208

Str

901)

l

6 x Wertstoffsammelstelle unterirdisch, 5 m³

Bl

Bl

Querprofil 1**

Strl

Strl

Schwarzwaldstrasse - Rankstrasse

Stahlpoller

Str l

4

Bl

nkh

Vom Regierungsrat des Kantons Benützungsbewilligung des GVA BS zur Verwendung der digitalen Daten Basel-Stadt genehmigt: vom 22.11.2001. Alle Rechte vorbehalten. Datenbezug GVA: 08.07.2024

of

che r

Str

Planerstellung: 06.01.2026/cgi Massstab: 1:200

l

Geprüft:

Basel, den

nza

Der Präsident: Basel, den

Basel, den

Leiter AV- Landerwerb:

Der Kantonsingenieur:

Im

Gre

l Str

Bl

U

Ra

hof

er

200)

Str l

Qu

Strl

6

(208

2**

4

(208

Bl

g Str

l

Die Staatsschreiberin: 10

700)

Bl

8

Bl

U

0m U

5m 0m

10m

f

0424 0

Bl

pro fil

0

208100

Strl

5868

ahnwe

Eisenb

26

Im

14

12

208100

Bl

Bl

5m

Str l

10m

Beschluss

6 •

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Regierungsratsbeschluss vom 03. März 2026

Grenzacherstrasse, Abschnitt Schwarzwaldstrasse bis GrenzacherPromenade, Umgestaltung der Allmend, Änderung der Linien- und Erschliessungspläne; Planfestsetzungsbeschluss

1.

Der Regierungsrat genehmigt gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes die Nutzungspläne / Linien- und Erschliessungspläne Nr. 5925 und 5926 des Tiefbauamts betreffend die Änderung der Strassenlinien sowie die Umgestaltung der Grenzacherstrasse, Abschnitt Schwarzwaldstrasse bis GrenzacherPromenade, inklusive der neuen generellen Strassenquerprofile und der Höhenkoten der Strassenlinien.

2.

Der Einspracheentscheid wird genehmigt und den Einsprechenden eröffnet.

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3.

Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen und der an das Projekt anstossenden Liegenschaften sowie den Einsprechenden zuzustellen.

4.

Der Bauentscheid der Allmendverwaltung vom 29. Januar 2026 wird dem Gesuchsteller eröffnet.

Begründung Im Zuge der Sanierung der Werkleitungen in der Grenzacherstrasse zwischen Schwarzwaldstrasse und Grenzacher-Promenade wird die Allmend neu gestaltet. Ziel ist es, die Sicherheit und Übersichtlichkeit für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. Dazu wird unter anderem ein neuer Kreisverkehr gebaut, die Baumrabatten werden erweitert und es werden 15 Bäume gefällt sowie 26 Bäume gepflanzt. Ausserdem gibt es neue Velowege und Plakatträger. Zudem werden die Bushaltestellen «Rankstrasse» beidseitig hindernisfrei umgebaut, inklusive einer neuen Wartehalle stadteinwärts. Eine neue unterirdische Wertstoffsammelstelle ersetzt die bestehende oberirdische Anlage, wofür drei Parkplätze entfallen. Für die Umsetzung sind Anpassungen an den Strassenlinien und ein temporäres Wegrecht erforderlich.

P260218

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen ab Publikation im Kantonsblatt schriftlich beim Verwaltungsgericht anzumelden; innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Die Einreichung des Rekurses hemmt den Vollzug des angefochtenen Beschlusses nicht, es sei denn, dass die Verwaltungsgerichtspräsidentin resp. der Verwaltungsgerichtspräsident dies ausdrücklich anordnet. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren, dem Rekurrenten oder der Rekurrentin ganz oder teilweise auferlegt werden. Die Nutzungspläne/ Linien- und Erschliessungspläne Nr. 5925 und 5926 des Tiefbauamts sowie können ab Publikationsdatum beim Empfang des Bauund Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, 4001 Basel eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00-12.00 Uhr und 13.1517.00 Uhr, Telefon 061 267 68 68. Die Publikation erfolgt im Kantonsblatt vom 11. März 2026.

Die Staatsschreiberin