5926
Bau-, Strassen- und Weglinien · Basel
Dokument
- Nummer
- P260218
- Art
- Bau-, Strassen- und Weglinien
- Gemeinde
- Basel
- Kanton
- Basel-Stadt
- Ebene
- Gemeinde
- Genehmigt durch
- RRB
- Beschlossen
- 03.03.2026
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Plan
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
5926
Tiefbauamt
NUTZUNGSPLAN Linien- und Ersch I iessu ngsplan GRENZACHERSTRASSE Rankstrasse - Grenzacher-Promenade
Benützungsbewilligung des GVA BS zur Verwendung der digitalen Daten vom 22.11.2001. Alle Rechte vorbehalten. Datenbezug GVA: 08.07.2024 Planerstellung: Massstab:
06.01.2026/cgi 1 :200
Geprüft:
Q4.o4• LS
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Vom Regierungsra Basel-Stadt geneh Basel, den
0 3. März 2026
Der Präsident: Basel, ten
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724./.204
Basel, den
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7
Die Staatsschreiberin:
Querprofil 4**, 1:100
Querprofil 5**, 1:100 Strl
8cm
12cm
12cm
12cm
l
12cm
5.00
Str
Parzellengrenze
Parzellengrenze
Parzellengrenze
Parzellengrenze
Bl
2.00
1.80
3.20
3.50
3.50
3.20
4.20
4.00
3.20
Trottoir
Radstreifen
Fahrbahn
Fahrbahn
Gemeinsamer Fuss- und Veloweg
Gemeinsamer Fuss- und Veloweg
Fahrbahn
Fahrbahn
Gemeinsamer Fuss- und Veloweg
1 x Plakatträger Typ Soleil F200 L freistehend
Strl
Strl
Bl
Bl
U
Bl
2079 0 (208
0
000)
4
Im
Ra
Bl
Bl
Innerhalb des Baubewilligungs-Perimeters werden die bisherigen Längenprofile aufgehoben.**
nkh
of
Str l
Wo keine Höhenkoten angegeben sind, bleibt die bestehende bauliche Situation entlang der Parzellengrenzen grundsätzlich höhenmässig unverändert.**
Str
l
LEGENDE Bl
Fahrbahn
0422 1
Fahrbahn
Trottoir, Gehbereich
Fahrbahn (angehoben *)
Trottoir, Gehbereich (abgesenkt *)
Fahrbahn (gepflästert)
Trottoir Anrampung Trottoir, Gehbereich (gepflästert *)
Bauten
2
Bl
l
Querprofil 4**
Bl
Str
Trottoir / Gehbereich
Bauwerke/Möblierung neu
Übrige Flächen
Gebäude, Bauwerke: bestehend *
Trottoir, Gehbereich (wasserdurchlässig *)
8.50
nkh
of
Drittprojekt *
Grünflächen, Bäume und Gewässer
Grünfläche neu
Im
Ra
Randabschlüsse
Randabschluss mit Anschlag
Grünfläche bestehend *
Randabschluss ohne Anschlag
Baum bestehend * Baum entfernen * (keine Fällbewilligung erforderlich)
zu entfernende Objekte
6
Grenzacherstrasse
Baum neu
Strassen-, Weg- und Baulinien
Baulinie neu**
Baulinie bestehend * Strl
Strassenlinie neu**
Strl
Strassenlinie bestehend* Strassenlinie / Baulinie aufgehoben**
6.75
Öffentliches Wegrecht
2088 0
0
* nur orientierender Planinhalt ** Gegenstand der Festsetzung
(209 000)
(208 90
1)
SEKTION8
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt Strl
Bl
Tiefbauamt
Plakatträger Typ Soleil F12 freistehend
NUTZUNGSPLAN
2 x Plakatträger Typ Soleil F12 freistehend
Linien- und Erschliessungsplan
rpr
ofi
0
e Qu
2085 0
5926
l5
** Strl
Strl
GRENZACHERSTRASSE
Strl
Rankstrasse - Grenzacher-Promenade
8.05
Grenzacher-Promenade Vom Regierungsrat des Kantons Benützungsbewilligung des GVA BS zur Verwendung der digitalen Daten Basel-Stadt genehmigt: vom 22.11.2001. Alle Rechte vorbehalten. Datenbezug GVA: 08.07.2024 Planerstellung: 06.01.2026/cgi Massstab: 1:200
Geprüft:
Basel, den Der Präsident:
Basel, den
Basel, den
Leiter AV- Landerwerb:
Der Kantonsingenieur: Die Staatsschreiberin:
0m
5m 0m
10m
5m
10m
Beschluss
6 •
Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
Regierungsratsbeschluss vom 03. März 2026
Grenzacherstrasse, Abschnitt Schwarzwaldstrasse bis GrenzacherPromenade, Umgestaltung der Allmend, Änderung der Linien- und Erschliessungspläne; Planfestsetzungsbeschluss
1.
Der Regierungsrat genehmigt gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes die Nutzungspläne / Linien- und Erschliessungspläne Nr. 5925 und 5926 des Tiefbauamts betreffend die Änderung der Strassenlinien sowie die Umgestaltung der Grenzacherstrasse, Abschnitt Schwarzwaldstrasse bis GrenzacherPromenade, inklusive der neuen generellen Strassenquerprofile und der Höhenkoten der Strassenlinien.
2.
Der Einspracheentscheid wird genehmigt und den Einsprechenden eröffnet.
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3.
Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen und der an das Projekt anstossenden Liegenschaften sowie den Einsprechenden zuzustellen.
4.
Der Bauentscheid der Allmendverwaltung vom 29. Januar 2026 wird dem Gesuchsteller eröffnet.
Begründung Im Zuge der Sanierung der Werkleitungen in der Grenzacherstrasse zwischen Schwarzwaldstrasse und Grenzacher-Promenade wird die Allmend neu gestaltet. Ziel ist es, die Sicherheit und Übersichtlichkeit für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. Dazu wird unter anderem ein neuer Kreisverkehr gebaut, die Baumrabatten werden erweitert und es werden 15 Bäume gefällt sowie 26 Bäume gepflanzt. Ausserdem gibt es neue Velowege und Plakatträger. Zudem werden die Bushaltestellen «Rankstrasse» beidseitig hindernisfrei umgebaut, inklusive einer neuen Wartehalle stadteinwärts. Eine neue unterirdische Wertstoffsammelstelle ersetzt die bestehende oberirdische Anlage, wofür drei Parkplätze entfallen. Für die Umsetzung sind Anpassungen an den Strassenlinien und ein temporäres Wegrecht erforderlich.
P260218
Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen ab Publikation im Kantonsblatt schriftlich beim Verwaltungsgericht anzumelden; innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Die Einreichung des Rekurses hemmt den Vollzug des angefochtenen Beschlusses nicht, es sei denn, dass die Verwaltungsgerichtspräsidentin resp. der Verwaltungsgerichtspräsident dies ausdrücklich anordnet. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren, dem Rekurrenten oder der Rekurrentin ganz oder teilweise auferlegt werden. Die Nutzungspläne/ Linien- und Erschliessungspläne Nr. 5925 und 5926 des Tiefbauamts sowie können ab Publikationsdatum beim Empfang des Bauund Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, 4001 Basel eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00-12.00 Uhr und 13.1517.00 Uhr, Telefon 061 267 68 68. Die Publikation erfolgt im Kantonsblatt vom 11. März 2026.
Die Staatsschreiberin