10066 - BSW-Linienplan Spitalweg

Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen

Dokument

Art
Bau-, Strassen- und Weglinien
Gemeinde
Riehen
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GdRB
Beschlossen
18.10.1994

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Beschluss des GEMEINDERATES RIEHEN vom 18. Oktober 1994

RIEHEN, Bachtelenweg, Bahnhofstrasse, Eisenbahnweg, Erlensträsschen, Kilchgässli, Kirchstrasse, Mohrhaldenstrasse, Rössligasse, Schmiedgasse, Schöpfqässehen, Spitalweg, Webergässchen, Wendelinsgasse, Wettsteinanlage, Wettsteinstrasse, Festsetzung neuer Bau-, Strassen- und Fussweglinien; Plangenehmigungsbeschluss

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1. Gestützt auf die §§ 8 und 12 des Strassengesetzes wird der Baulinienplan Nr. 10066 der Gemeinde Riehen für die endgültigen Bau-, Strassen- und Fusswegli­ nien des Bachtelenweges, der Bahnhofstrasse, des Eisenbahnweges, des Erlensträsschens, des Kilchgässlis, der Kirchstrasse, der Mohrhaldenstrasse, der Rössligasse, der Schmiedgasse, des Schöpfgässchens, des Spitalweges, des Webergässchens, der Wendelinsgasse, der Wettsteinanlage und der Wett­ steinstrasse genehmigt. Die im gleichen Plan gelb gestrichelten Bau- und Strasselinien werden aufgehoben. 2. Die vorgesehene Anpassung der Linien hat keine Aen­ derung der bestehenden Strassenklassierung zur Folge (Haupt- resp. Nebenstrassen/Fusswege); sie bewirkt auch keine Aenderung der bisherigen Vorgartenbestim­ mung.

Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den betroffenen Liegenschaftseigen­ tümern zuzustellen.

GEMEINDERAT RIEHEN Der Präsident:

Der Gemeindeverwalter:

Rechtsmittelbelehrunq Ein Rekurs gegen diesen Beschluss ist innert zehn Tagen nach Zustellung beim Regierungsrat anzumelden. Innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung ein­ zureichen, welche die Anträge des Rekurrenten und deren Begrün­ dung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Der Plan Nr. 10066 kann bei der Gemeindeverwaltung, vor Büro 214, 2. Stock, eingesehen werden (Montag bis Freitag jeweils von 10.00 bis 11.30 Uhr).

Genehmigung

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des Kantons Basel-Stadt vom 07.02.1995

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Baulinienpläne Nrn. 10066, 10067, 10075, 10076 und 10094, Riehen, Zonenplanrevision BER BD vom 26.01.1995 BRF Gemeinderat Riehen vom 06.12.1994

Geht an:

://: 1. Es wird festgestellt, dass die vom Gemeinderat Riehen am 18. Oktober 1994 genehmigten Baulinienpläne Nr. 10066, 10067, 10075, 10076 und 10094 betreffend Änderung von Bau-, -JD Strassen- und Fussweglinien im Zusammenhang mit der Zonenplanrevision vori1987 den Vorschriften des Bundes und des Kantons entsprechen. Betroffen davon sind folgende Stras­ Betreffend4 sen: Bachtelenweg, Bahnhofstrasse, Baselstrasse, Bettingerstrasse, Bückliwegli, Chrischona(30x) weg, Eisenbahnweg, Emanuel Veillon-Strasse, Erlensträsschen, Gänshaidenweg, Gänshaldenwegli, Kilchgässli, Kirchstrasse, Leimgrubenweg, Martinsrain, Mohrhaldenstrasse, Qberdorfstrasse, Rössligasse, Schmiedgasse, Schopfgässchen, Schützengasse, Spitalweg,^sternengasse, Webergässchen, Wendelinsgasse, Wettsteinanlage und Wettsteinstrasse 2. Gestützt auf die Planauflagen im Zusammenhang mit der Zonenplanrevision werden die endgültigen Bau- und Strassenlinien an der Baselstrasse und der Bettingerstrasse (Kantonsstrassen) gemäss den Plänen Nr.10094 und 10066 genehmigt und sind im Grund­ buchplan einzutragen. Die in den gleichen Plänen gelb gestrichelten Bau^Strassen- und Bau­ fluchtlinien werden aufgehoben. Die Vorgärten an der Baselstrasse sind nicht zur Verbreiterung der Strasse bestimmt. Von den linksseitigen Vorgärten an der Bettingerstrasse zwischen dem Eisenbahnweg und dem Martinsrain sind wie bisher 4 m zur Verbreiterung der Strasse beJF Ziffer Grundeigentümern zuzustellen. ft ivtfi

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Rechtsmittelbelehruna: Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen seit Zustellung des Beschlusses schriftlich beim Verwaltungsgericht anzumelden; innert 30 Tagen, vom gleichen Datum an gerechnet, ist die schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Die Pläne Nr.10094 und 10066 können bei der Gemeindeverwaltung Riehen, vor Büro 214, 2. Stock, eingesehen werden (Montag bis Freitag jeweils von 10.00 bis 11.30 Uhr).