10129 - BSW-Linienplan Baselstrasse

Bau-, Strassen- und Weglinien · Riehen

Dokument

Art
Bau-, Strassen- und Weglinien
Gemeinde
Riehen
Kanton
Basel-Stadt
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GdRB
Beschlossen
06.03.1996

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Beschluss des GEMEINDERATES RIEHEN vom 5. März 1996

RIEHEN, Planung Gartenqasse. 1. Etappe, neue Bau-, Strassen- und Fussweglinien; Plangenehmiaunasbeschluss ://:

1. Gestützt auf die §§ 8 und 12 des Strassengesetzes vom 14. Januar 1937 wird der Baulinienplan Nr. 10129 der Gemeinde Riehen für die endgültigen Bau-, Strassen- und Fussweglinien der Planung Gartengasse, 1. Etappe, im Bereich Baselstrasse und Rössligasse genehmigt. Im selben Plan werden die gelb gestrichelten Linien aufgehoben. 2. Die Gartengasse und die Strassenverbindung Gartengasse-Rössligasse (noch ohne Namen) sind im Sinne des Strassengesetzes Hauptstrassen. Es werden keine Vorgärten für die Strassenverbreiterung vorgesehen.

Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den betroffenen Liegenschaftseigentümern und -eigentümerinnen zuzustellen.

GEMEINDERAT RIEHEN Der Präsident:

Der Gemeindeverwalter:

Genehmigung

5$'f)

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Beschluss des Regierungsrates 2SM des Kantons Basel-Stadt vom 06.08.1996

961875

Riehen, Planung Gartengasse, neue Bau-, Strassen- und Fussweglinien BER BD vom 30.07.1996

://: Geht an: BD Grundbuch­ amt Gem. Riehen

:1. Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 5. März 1996. genehmigte Baulinienplan Nr. 10'129 betreffend neue Bau-, Strassen- und Fussweglinien für das Areal "Gartengasse", Bachgässchen, Gartengasse und Rössligasse, (Gemeinde­ strassen), den Vorschriften des Bundes und des Kantons entspricht. 2. Gestützt auf die öffentliche Planauflage vom Januar 1996 werden die endgültigen Bauund Strassenlinien an der Baselstrasse 60 bis 80 (Kantonsstrasse) gemäss Plan 10'129 genehmigt und sind im Grundbuchplan einzutragen. Die im gleichen Plan gelb gestri­ chelten Bau- und Strassenlinien werden aufgehoben.

im Namen des Regierungsrates Der Präsident:

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Der Staatsschreiber: